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Kreis MYK

Kreis MYK: Kandidaten müssen sich bis 7. April für die Kommunalwahl am 22. Mai bewerben

Bis es am 25. Mai zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen kommt, müssen Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters oder Ortsvorstehers noch einiges beachten. Die Bewerbungsfrist läuft am 7. April ab.
Bis es am 25. Mai zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen kommt, müssen Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters oder Ortsvorstehers noch einiges beachten. Die Bewerbungsfrist läuft am 7. April ab. Foto: dpa

Mit der Kommunalwahl 1994 hat Rheinland-Pfalz die Urwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und mit der Kommunalwahl 1999 auch der Ortsvorsteher eingeführt. Doch was muss bei einer Kandidatur berücksichtigt werden, wie läuft eine solche Urwahl ab?

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Von unserem Chefreporter Markus Kratzer Was muss bei einer Kandidatur für die Kommunalwahl am 25. Mai berücksichtigt werden und wie läuft eine solche Urwahl ab? In Zusammenarbeit mit dem Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems widmen wir diesem Thema den zweiten Teil unserer Serie zur rheinland-pfälzischen Kommunalwahl am 25. Mai. Wo kann ...