So wird die Kindertagespflege vermittelt und bezahlt
Die Suche nach einer Tagesmutter läuft zentral über das Kreisjugendamt und die Jugendämter in Mayen und Andernach. Die Vermittlung von Kitaplätzen hingegen ist dezentral gelöst und wird über die Orte und Träger gesteuert. Für die Tagespflege bedeutet die zentrale Steuerung: Wer einen privaten Betreuungsplatz für sein Kind sucht, meldet sich bei den Fachstellen der Jugendämter.
Die geben dann die Telefonnummern ausgewählter Tagespflegekräfte raus. Natürlich gibt es auch die mündlichen Weiterempfehlungen unter Freunden. Aber: Wer den Betreuungsplatz finanziell von den Kommunen gefördert haben will, muss einen offiziellen Betreuungsvertrag abschließen. Dabei ist egal, in welchem Ort das Kind betreut wird. Den Basisbetrag, den Tagespflegekräfte bekommen, zahlt das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind wohnt. Die Kommunen zahlen den Tagespflegekräften einen sogenannten Anerkennungsbetrag und einen Betrag für materielle Aufwendungen pro Kind und Stunde. In Andernach sind dies 3,20 Euro plus 1,50 Euro, im Kreis und in Mayen 3 Euro plus 1,80 Euro. Zudem haben Tagespflegekräfte in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, mit Eltern einen zusätzlichen Stundenbeitrag auszuhandeln, den diese dann selbst tragen. Die Tagesmütter müssen das versteuern. Eine Anhebung der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen müsste vom Kreistag und vom Stadtrat beschlossen werden. Die Tagespflegekräfte hatten 6 Euro pro Stunde gefordert. kst