Grundstückseigentümer stimmt einer temporären Inanspruchnahme seines Grundstücks für den Fahrverkehr zugestimmt: Komplettsperrung in Mendig aufgehoben: Neue Verkehrsführung in der Fallerstraße
Grundstückseigentümer stimmt einer temporären Inanspruchnahme seines Grundstücks für den Fahrverkehr zugestimmt
Komplettsperrung in Mendig aufgehoben: Neue Verkehrsführung in der Fallerstraße
Die Komplettsperrung in der Obermendiger Fallerstraße ist aufgehoben. Foto: VG-Verwaltung Mendig/Anett Weiß VG-Verwaltung Mendig/Anett Weiß
Mendig. Nach intensiven Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Obermendiger Fallerstraße wurde jetzt die Komplettsperrung aufgehoben, teilt die Stadt Mendig mit. Nachdem jetzt ein angrenzender Grundstückseigentümer einer temporären, unentgeltlichen Inanspruchnahme seines Grundstücks für den Fahrverkehr zugestimmt hat, liegen die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Verkehrssituation in der Obermendiger Fallerstraße vor.
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Die neue einspurige Verkehrsführung trägt erheblich dazu bei, einerseits den Verkehrsfluss und die Beeinträchtigungen des Anliegerverkehrs zu erleichtern und andererseits die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Im Zuge dieser Veränderungen wurde die Durchfahrtbreite in Höhe der Fallerstraße 10a durch die Inanspruchnahme eines Privatgrundstücks erweitert.