Justiz Täter zu Schmerzensgeld verurteilt
Kindesmisshandlung: Onkel muss in Haft
Statue der Justitia

Foto: David Ebener/dpa

David Ebener/dpa. dpa

Mayen. Er sollte auf sein zweieinhalbjähriges Patenkind aufpassen, doch stattdessen hat er es misshandelt – deshalb hat das Mayener Schöffengericht nun einen Mann aus der Region zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld zahlen.

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Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Joachim Anheier sieht es nach der Befragung zahlreicher Zeugen und einem umfassenden Gutachten der Rechtsmedizin als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2016 sein Patenkind vorsätzlich misshandelt hat. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hat das Kind ein Schütteltrauma mit Einblutung in Hirn und Netzhaut erlitten und ist bis heute stark gesundheitlich beeinträchtigt.

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