Neues Gesetz stößt in der Region bei Geschäftsleuten wie Kunden auf Unverständnis
Kaum jemand verlangt einen Kassenbon: Neues Gesetz stößt im Kreis Mayen-Koblenz auf Unverständnis
Seit Jahresanfang müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Kassenbon aushändigen.
Sascha Ditscher

Seit Beginn dieses Jahres gilt die Bonpflicht. Die neue Regelung verpflichtet die Verkäufer, bei jeder Transaktion einen Kassenbon auszudrucken. Ziel ist es, die Steuertransparenz zu stärken und eine mögliche Steuerhinterziehung zu vermeiden. Wie eine Umfrage unserer Zeitung ergab, stößt die Bonpflicht sowohl bei den Geschäftsinhabern als auch bei den Kunden insbesondere bei kleinen Einkäufen wie etwa beim Bäcker auf Unverständnis.

„99 Prozent unserer Kunden möchten keinen Kassenbon haben und fragen auch nicht danach“, sagt Herbert Moll, Geschäftsführer der Achim Lohner GmbH & Co. KG. Das Unternehmen mit Sitz in Polch hat 160 Filialen. Obwohl das Gesetz vorgibt, dass die Bons immer ausgedruckt werden müssen, „drucken wir derzeit noch keinen Bon permanent aus.

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