Die aktuellen Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften und Abstandregeln gelten weiterhin, ab heute müssen sich die Rheinland-Pfälzer zum Schutz vor Corona-Übertragungen zudem an die Maskenpflicht gewöhnen. Das Tragen von sogenannten Mund-Nasen-Bedeckungen gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), beim Einkaufen in Geschäften, aber auch auf dem Wochenmarkt – ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Problemen nicht zumutbar ist. Ausgenommen sind auch Mitarbeiter derjenigen Geschäfte, die durch Plexiglasschutzscheiben von den Kunden getrennt sind.