Er hat sie in Facebook als „Nazifrisurenträger“ beschimpft und ihnen gedroht, „begegne mir besser nicht allein“ – garniert wurde diese Drohung mit einem Axt-Symbol: Ein 44-Jähriger musste sich nun vor dem Mayener Schöffengericht wegen Beleidigung und Bedrohung von zwei Jobcenter-Mitarbeitern und wegen Diebstahls von Lebensmitteln in einem Supermarkt verantworten. Die Quittung: eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 150 Sozialstunden ableisten.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Katrin Weber
Der 44-jährige Angeklagte hatte große Mühe, während der Verhandlung Ruhe zu bewahren. Immer wieder sprach er während der Aussagen der Zeugen dazwischen, musste mehrfach ermahnt werden. Seit vielen Jahren sei er arbeitslos, gab er vor Gericht an. Ein Attest seines Hausarztes bestätigte, dass er Diazepam nimmt, ...
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