Mayen

Hundesteuer wird häufig gemieden: Mayen will Marken öfter überprüfen

Hundesteuer
2,7 Prozent mehr Hundesteuer gab's 2020 für Deutschlands Städte und Gemeinden. Foto: Oliver Dietze/dpa

„Ihren Führerschein bitte“ – als Autofahrer ist man an solche Aufforderungen bei Verkehrskontrollen gewöhnt. Aber auch auf Gassi gehende Hunde beziehungsweise deren Halter kommt eine ganz ähnliche Frage zu. Der Vollzugsdienst der Stadtverwaltung wird laut Pressemitteilung der Stadt in den kommenden Wochen Halter, Hunde und vor allem deren Steuermarken kontrollieren.

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Jeder Mayener Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung im Rathaus zur Steuer anzumelden. Im Falle einer Kontrolle ist eine gültige Steuermarke in der Öffentlichkeit vorzuweisen, sie dient als Nachweis für die Anmeldung des Hundes. Andere Gegenstände, die einer Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

In Mayen sind rund 1000 Hunde offiziell angemeldet. Jedoch ist von einer höheren Dunkelziffer auszugehen. Die Anmeldung eines Hundes versuchen einige Besitzer zu vermeiden, um die unbeliebte Hundesteuer zu sparen. Jedoch stellt eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Vollzugsdienst der Stadt geahndet wird. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür nach Einzelfallprüfung ein Bußgeld festgesetzt, das bis zu 10.000 Euro betragen kann.

„Leider musste bereits häufiger festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Mitführung der Steuermarke nachgekommen sind. Ich möchte an alle Hundehalter der Stadt Mayen, die ihren Weggefährten noch nicht angemeldet haben, appellieren, die Anmeldung ihres Hundes umgehend beim Steueramt im Rathaus nachzuholen, um Ahndungen zu vermeiden“, so der Leiter des Ordnungsamts, Jan Kröll.

Die An- und Abmeldung des Hundes kann online unter www.ku-rz.de/44s0 erfolgen. Infos: Tel. 02651/882.112.