Sechs Tage hat es gedauert, bis sich die Staatsanwaltschaft Koblenz zum Tötungsdelikt in Kottenheim äußert – und das erst, weil unter anderem unsere Zeitung Gerüchte aufgreift, die im Umlauf sind, und bei den Behörden nachfragt. Als Begründung für ihr Schweigen erklärt die Staatsanwaltschaft, sie sei zur Information der Öffentlichkeit nicht verpflichtet und dass die Unschuldsvermutung gewahrt werden müsse. Das mag stimmen. Nachvollziehbar ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft aber nicht.
Zum einen gilt die Unschuldsvermutung auch für die mediale Berichterstattung. Zum anderen geht es um das öffentliche Interesse. Zum Vergleich: Im Zeitraum, in dem die Behörden zum Kottenheimer Tötungsdelikt kein Wort verlieren, veröffentlicht die Polizeidirektion Mayen elf Pressemitteilungen.