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Münstermaifeld

Förderprogramm „Ländliche Zentren“ endet ohne Verlängerung: In Münstermaifeld können die in der Kosten- und Finanzübersicht eingestellten Projekte wahrscheinlich nicht mehr alle realisiert werden

Von Heinz Israel
Die Arbeiten zum Parkplatz „Bornstraße“ von Münstermaifeld könnten nach den Sommerferien beginnen, sofern die Fördermittel zeitgerecht bewilligt werden, hofft Diplom-Ingenieur Jürgen Sommer, der die Projekte im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ (bisher „Ländliche Zentren“) begleitet. Foto: Heinz Israel
Die Arbeiten zum Parkplatz „Bornstraße“ von Münstermaifeld könnten nach den Sommerferien beginnen, sofern die Fördermittel zeitgerecht bewilligt werden, hofft Diplom-Ingenieur Jürgen Sommer, der die Projekte im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ (bisher „Ländliche Zentren“) begleitet. Foto: Heinz Israel

Zum Jahresbeginn 2021 erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld die überraschende Mitteilung des Innenministeriums, dass der Finanzierungszeitraum für das Förderprogramm „Ländliche Zentren“ in 2023 endet und die Endabrechnung bis zum 31. März 2026 erfolgen soll. Das Förderprogramm war laut damaligem Bescheid auf acht bis zehn Jahre begrenzt. Wie die Verwaltung schreibt, ging in den ersten Jahren des Förderprogramms viel Zeit durch verschiedenste Abstimmungen, Gremien- und Bürgerbeteiligungen sowie Probleme mit Büros und bürokratischen Prozessen verloren, sodass jetzt mit der zeitlichen Begrenzung höchstwahrscheinlich nicht mehr alle in der Kosten- und Finanzübersicht (Kofi) eingestellten Projekte realisiert werden könnten. Daher hatte sich Bürgermeister Maximilian Mumm mit Schreiben vom 18. Januar an das Innenministerium gewandt und um Verlängerung des Förderzeitraums gebeten. Doch prompt teilte ihm Innenminister Roger Lewentz schriftlich mit, dass einer Verlängerung des Förderzeitraums nicht zugestimmt werde.

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Dies bedeute, so die Verwaltung, dass mit dem Erhalt der letzten Förderrate 2023 die Maßnahmen bis spätestens Ende 2025 fertiggestellt sein müssen, um eine rechtzeitige Schlussrechnung zu ermöglichen. Das sorge für eine extreme zeitliche Einschränkung in der Entwicklung und Umsetzung der Projekte, so die Verwaltung. Der Arbeits- und Lenkungskreis „Stadtsanierung“ hat ...