Feuer in der Andernacher Rhein-Mosel-Fachklink gelegt: Täterin ist schuldunfähig
Vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung wurde jetzt eine 58-jährige Patientin aus dem Westerwald von der 3. großen Strafkammer wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Die Frau hatte im Dezember 2012 in der Andernacher Rhein-Mosel-Fachklinik ihre Bettdecke angezündet.