War das Spektakel erlaubt? - Ulla Augst hat die Polizei eingeschaltet - Kreis erläutert Rechtslage: Fast wie ein Erdbeben: Nächtliches Feuerwerk nervt Hausener
War das Spektakel erlaubt? - Ulla Augst hat die Polizei eingeschaltet - Kreis erläutert Rechtslage
Fast wie ein Erdbeben: Nächtliches Feuerwerk nervt Hausener
Wer ein privates Feuerwerk zündet, muss auf eine Genehmigung beantragen. Ausnahmen sind die Silvester- und Neujahrsnacht, wie hier in der Mayener Semmelweisstraße. Andreas Walz
Hausen. Im Mayener Stadtteil Hausen hat ein Feuerwerk bei einer 61-jährigen Anwohnerin für großen Schrecken und Verärgerung gesorgt. Besonders ärgert Ulla Augst, dass das Feuerwerk spätabends an einem Feiertag stattgefunden hat.
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Wie sie der RZ berichtet, wollte sie gerade um 22.40 Uhr ins Bett gehen, als sie die lauten Geräusche hörte. „Ich dachte erst, da wäre ein Erdbeben.“ Augst ist überzeugt, dass sie nicht die Einzige ist, die sich daran gestört hat. Sie erklärt die Reaktionen: „Kinder werden wach, ältere Leute erschrecken sich, und auch die Tiere, egal ob drin oder draußen, schrecken auf.