Ein ehemaliger Bordellbetreiber aus dem Raum Andernach konnte nach neun Monaten Untersuchungshaft den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Der 45-Jährige wurde vom Landgericht Koblenz wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ukrainerinnen und Zuhälterei (die RZ berichtete) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weil nach Einschätzung des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht, hat es den Haftbefehl aufgehoben.
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Andernach/Koblenz - Ein ehemaliger Bordellbetreiber aus dem Raum Andernach konnte nach neun Monaten Untersuchungshaft den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Der 45-Jährige wurde vom Landgericht Koblenz wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ukrainerinnen und Zuhälterei (die RZ berichtete) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weil nach Einschätzung ...
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