Die VG Pellenz ist spkeptisch gegenüber der Schutzregelung.
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Pellenz/Andernach - Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Pellenz hat erhebliche rechtliche Bedenken, eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationsgebot im allgemeinen Ordnungsrecht zu verankern.
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Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Pellenz hat erhebliche rechtliche Bedenken, eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationsgebot im allgemeinen Ordnungsrecht zu verankern. Dies teilt VG-Sprecher Armin Pellenz auf Anfrage der RZ mit.
Hintergrund: Die Vorsitzende des Andernacher Tierschutzvereins hatte gefordert, dass die Stadt Andernach und die umliegenden VGs eine Katzenschutzverordnung samt Kastrationsvorschrift für nach draußen gehende Katzen ...