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Die Fakten: Gesetzliche Regelungen

Seit 1. August 2010 haben in Rheinland-Pfalz Kinder ab dem vollentenden zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten – und der Besuch ist für diese beitragsfrei. Der Rechtsanspruch kann auch übergangsweise durch Plätze in Krippen erfüllt werden. In diesem Fall werden die Eltern ebenfalls beitragsfrei gestellt, und die Kosten – analog zur Regelung im Kindergartenbereich – vom Land erstattet.

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Seit 1. August 2010 haben in Rheinland-Pfalz Kinder ab dem vollentenden zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten - und der Besuch ist für diese beitragsfrei. Der Rechtsanspruch kann auch übergangsweise durch Plätze in Krippen erfüllt werden. In diesem Fall werden die Eltern ...