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Koblenz/Andernach

Bluttat von Andernach: Messerstecherin zeigt vor Urteilsspruch Reue

Landgericht Koblenz
Landgericht Koblenz Foto: dpa

Die Bluttat von Andernach, bei der eine 56-Jährige im Alkoholrausch mehrfach mit einem Küchenmesser auf ihren im Rollstuhl sitzenden Bekannten einstach und ihn dabei lebensgefährlich verletzte, war kein Mordversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung im minderschweren Fall.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Delia Krechel Das hat jetzt das Koblenzer Landgericht im Prozess gegen die Frau, die schwer alkoholkrank ist, entschieden. Die Richter verurteilten sie zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Einen Teil der Strafe muss sie in einer Entziehungsanstalt absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ...