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Ochtendung

Bau- und Planungsausschuss lehnt Bauantrag für Achtfamilienwohnhaus ab – Planung für Freifläche in Ochtendung zu „überdimensioniert“

Von Heinz Israel
Auf der Freifläche (rechts) am ehemaligen Bauernhof der Familie Löhrer, wo vor geraumer Zeit ein eingeschossiger Lebensmittelmarkt stand, will ein Investor ein Achtfamilienwohnhaus errichten. Die CDU-Fraktion nannte das Bauprojekt überdimensioniert.  Foto: Heinz Israel
Auf der Freifläche (rechts) am ehemaligen Bauernhof der Familie Löhrer, wo vor geraumer Zeit ein eingeschossiger Lebensmittelmarkt stand, will ein Investor ein Achtfamilienwohnhaus errichten. Die CDU-Fraktion nannte das Bauprojekt überdimensioniert. Foto: Heinz Israel

Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde befasste sich jüngst mit einem Bauantrag eines Investors, der auf dem Gelände des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Löhrer im Kanalweg ein Achtfamilienwohnhaus mit Parkliftsystem errichten will. Beim neuen Bauantrag geht es konkret ums Grundstück in der Flur 12 Nummer 901/4, wo früher ein Lebensmittelmarkt betrieben wurde. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das Vorhaben ist dem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen. Hiernach ist dort ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Rat hatte in der Sitzung vom 29. August 2019 beschlossen, für den Planbereich „Kanalweg“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern von Ochtendung. Dieser Bebauungsplanentwurf befindet sich aber noch im Genehmigungsverfahren. Die Voraussetzungen dafür, dass ein Vorhaben gemäß § 33 Baugesetzbuch während ...