Um Platz für einen Gehweg zu erhalten, soll die Fahrbahn der Kolliger Hauptstraße künftig verengt und nur noch in einer Richtung durchfahren werden dürfen. ⋌Foto: Martin Boldt
Kollig. Anfang des Jahres hat sich die Landesregierung auf die Abschaffung einmaliger Straßenausbaubeiträge geeinigt, mit denen Kommunen ausschließlich Anlieger zur Kasse bitten können. Ersetzt werden soll das bisherige Prozedere, sofern noch nicht geschehen, durch das Verfahren der wiederkehrenden Beiträge, die jährlich von allen Hausbesitzern einer Kommune zu entrichten sind.
Lesezeit 2 Minuten
Weil das Gesetz allerdings erst 2021 in Kraft treten soll, herrscht derzeit bei einigen Einwohnern von Kollig gehöriger Unmut. Die örtliche Hauptstraße soll auf einer Länge von rund 130 Metern erneuert werden, allerdings noch nach altem Abrechnungsmodell.