Eich. Wenn der Arztbesuch zur finanziellen Misere führt: Anneliese Noel muss, wenn sie von Eich aus mit dem Taxi nach Andernach zum Arzt fährt, tief in ihre Geldbörse greifen. 80 Euro bezahlt die Seniorin zurzeit für die Hin- und Rückfahrt von Eich in die Bäckerjungenstadt.
Etwa zeitgleich mit der Einrichtung der L 116-Sperrung zog sich die 91-Jährige eine Knieverletzung zu. Sie ist seitdem, um zum Arzt oder ins Sanitätshaus zu gelangen, auf ein Taxi angewiesen. „Ich habe meine Mutter, die bei mir lebt, bislang immer mit dem Auto zum Arzt gefahren. Doch seitdem sie nach der Operation ihr Knie nicht mehr beugen kann, ist es ihr nicht möglich in meinen Sportwagen einzusteigen“, bedauert Monique Henn-Noel. „Meine Mutter, die früher mit ihrem Mann in Frankreich lebte, bezieht nur eine kleine Rente. Bisher sind schon 400 Euro an Taxikosten zusammengekommen. Die Taxis fahren von Eich aus durch das Brohltal. Sie nehmen den zwei Kilometer längeren Weg in Kauf, damit sie nicht in den Stau auf der B 256 in Richtung Andernach geraten.“
Sie habe volles Verständnis für die Sperrung und die Sanierung der Landesstraße. „Doch welcher Rentner kann sich ein Taxi über die Dauer der Bauphase leisten?“, fragt sich die 63-Jährige. Und in Eich gäbe es im Verhältnis sehr viele ältere Bürger. Froh ist Monique Henn-Noel über den Lieferservice einer Andernacher Apotheke, welcher trotz der Straßensperrung drei Mal pro Woche Medikamente zu den Leuten in den Ort bringt.
„Könnte man seitens der Stadt Andernach für die Dauer der Straßensperrung nicht ein Abkommen mit den Taxiunternehmen aushandeln?“, mit dieser Frage wandte sich Monique Henn-Noel an unsere Zeitung. Stadt-Pressesprecher Christoph Maurer teilte auf unsere Anfrage hin mit: „Das ist eine sehr gute Anregung, die wir gern aufnehmen und umsetzen wollen, wenn wir als Stadt Andernach Träger einer solchen Baumaßnahme sind. In diesem Fall ist aber der Landesbetrieb Mobilität Träger des Projekts.“
Verena Blümling von der Pressestelle des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verweist auf Anfrage unserer Zeitung auf eine Anspruchsgrundlage, die es für solche Fälle nicht gebe. „Nur wenn Grundstückszufahrten unmittelbar betroffen sind, können unter strengen Voraussetzungen bei Gewerbetreibenden Entschädigungen geleistet werden, wenn ansonsten eine Existenzvernichtung droht. Elvira Bell