Drei Jahre Haft für 50-jährigen Andernacher
Angeklagter zeigt Reue: Bauunternehmer beeindruckt den Richter
dpa/Symbolfoto

Andernach. Das Landgericht Koblenz hat einen ehemaligen Bauunternehmer aus Andernach (50) wegen der Hinterziehung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein ehemaliger Subunternehmer erhielt wegen Beihilfe eine Strafe von 18 Monaten auf Bewährung.

Lesezeit 1 Minute
In der ursprünglichen Anklage war die Staatsanwaltschaft von gewaltigen Summen ausgegangen. Lohnsteuern im Rahmen von 28,5 Millionen Euro, sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von weiteren 53 Millionen Euro sollte der 50-Jährige in den Jahren 2008 bis 2012 nicht geleistet haben.

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