Urteil gegen 49-Jährigen im Andernacher Totschlagsprozess
Andernacher Totschlagprozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Angeklagten
Der 49-jährige Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Hürth. In der Mitte sitzt eine Dolmetscherin. Foto: Johannes Mario Löhr
Johannes Mario Löhr

Andernach/Koblenz. Fünfeinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil im Totschlagsprozess Andernach. Die 14. Koblenzer Strafkammer um Richter Rupert Stehlin sah es als erwiesen an, dass der 49-jährige Angeklagte im April dieses Jahres einen Mann vor einer Andernacher Industriebrache erwürgt hat.

Lesezeit 2 Minuten
Die Kammer folgte damit weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Hürth, hatte auf Freispruch plädiert. Er will nun in Ruhe mit seinem Mandanten das Thema Revision besprechen.

Angeklagter habe die Tat wohl sofort bereut

Zunächst gab am Donnerstag Katharina Stahlhofen als psychiatrische Sachverständige eine Stellungnahme ab.

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