Andernacher Totschlagprozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Angeklagten
Von Johannes Mario Löhr
Der 49-jährige Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Hürth. In der Mitte sitzt eine Dolmetscherin.Foto: Johannes Mario Löhr
Fünfeinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil im Totschlagsprozess Andernach. Die 14. Koblenzer Strafkammer um Richter Rupert Stehlin sah es als erwiesen an, dass der 49-jährige Angeklagte im April dieses Jahres einen Mann vor einer Andernacher Industriebrache erwürgt hat.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Kammer folgte damit weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Hürth, hatte auf Freispruch plädiert. Er will nun in Ruhe mit seinem Mandanten das Thema Revision besprechen.
Angeklagter habe die Tat wohl sofort bereut
Zunächst gab am Donnerstag Katharina Stahlhofen als psychiatrische Sachverständige eine Stellungnahme ab. Der ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.