Vorhaben Jurist Herbert Fleischer hat Einwände
Altes Rathaus: Ist Verpachtung für Bierhaus zulässig?
Noch nutzt die Tourist-Info das Alte Rathaus in Mayen. Die Einrichtung müsste aber umziehen, wenn dort ein Bierhaus einziehen soll. Foto: Andreas Walz

Mayen. In das Alte Rathaus in Mayen soll ein Bitburger Bierhaus einziehen. Aber ist die Verpachtung des Gebäudes überhaupt zulässig? Diese Frage wirft Herbert Fleischer auf. Der Jurist bezweifelt, dass die Stadt das Alte Rathaus ohne Weiteres für eine gastronomische Nutzung anbieten kann.

Lesezeit 2 Minuten
Fleischer engagiert sich im „Arbeitskreis Altes Rathaus“, der das Bierhaus-Vorhaben ablehnt. Der Arbeitskreis sieht keine überzeugenden Gründe, die für eine gastronomische Nutzung des historischen Gebäudes sprechen. Im Gegenteil: Laut Fleischer gibt es Argumente, die gegen eine Verpachtung des Alten Rathauses sprechen.

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