Ab 2024 werden zusätzliche Abgaben an die Ortsgemeinde fällig
Abgabe wird ab 2024 fällig: Neue Beherbergungssteuer sorgt für Unmut in Rieden
Nur ein eher gequältes Lächeln lassen sich die Vermieter von Betrieben am Riedener Waldsee entringen, und das aus gutem Grund: Sie sind jetzt mit einer neuen Steuer konfrontiert, der Beherbergungssteuer, die die Gemeinde vom nächsten Jahr an erheben wird. Foto: Elvira Bell
Elvira Bell

Rieden. Was ist, wenn die öffentlichen Kassen leer sind? Möglicherweise kann eine von Touristen eingeforderte Beherbergungsgebühr fehlende Steuereinnahmen ein wenig kompensieren. Das wird in Rieden bald der Fall sein. Die Einführung der Abgabe ist dort beschlossene Sache.

Der Riedener Gemeinderat hat sich jedenfalls einstimmig bei vier Enthaltungen für die neue Steuer ausgesprochen. Vom 1. Januar an wird die Beherbergungssteuer für Übernachtungen in der Ortsgemeinde Rieden erhoben. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Für Beherbergungszeiten, deren Beginn im Jahr 2023 stattfindet und die über den Jahreswechsel in das Jahr 2024 bis längstens zum 31.

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