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Sicherheitsrisiko Ehefrau? - Ingenieur sollte wegen chinesischer GaSicherheitsrisiko Ehefrau? - Firma warf Ingenieur wegen chinesischer Gattin rausttin Job verlieren

Kiel - Zwei Jahre lang traf er sich mit Wissen seiner Firma regelmäßig mit einer Chinesin - als er sie heiratete, setzte die Firma aus der Rüstungsbranche ihn wegen Sicherheitsbedenken vor die Tür. Eine sittenwidirige Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Kiel.

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Kiel – Zwei Jahre lang traf er sich mit Wissen seiner Firma regelmäßig mit einer Chinesin – als er sie heiratete, setzte die Firma aus der Rüstungsbranche ihn wegen Sicherheitsbedenken vor die Tür. Eine sittenwidirige Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Kiel.

Sein Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert: Wegen der familiären Beziehungen nach China gebe es die Gefahr, die Firma könnte ausspioniert werden. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (3 Sa 95/11).

Dem Urteil zufolge hatte der 47-Jährige seit Mai 2006 als Leiharbeitnehmer bei dem Unternehmen gearbeitet, das auch die Bundeswehr beliefert. Seit 2007 fuhr er regelmäßig nach China zu seiner dort lebenden heutigen chinesischen Ehefrau. Der Mann hatte vor seinen Reisen jeweils die Sicherheitsbeauftragte kontaktiert, die jedoch nie Bedenken äußerte.

Es lief weiter gut für den Mann: Ende 2009 heiratete er nicht nur, die Firma bot ihm nun auch eine Festanstellung zum 1. Februar 2010 an. Doch die Freude hielt nicht lange: Am 5. März 2010 stellte die Firma ihren Ingenieur plötzlich frei – und stellte umgehend einen anderen Ingenieur als Nachfolger ein. Die Sicherheitsbedenken seien zu groß. Im Juni, rechtzeitig bevor das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kam die Kündigung – nun aus „betriebsbedingten Gründen“. Das sei nur vorgeschoben, so das Landesarbeitsgericht.

Die Kündigung verstoße gegen das “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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