Schwerer Fehler im Vergabeverfahren für Gewehre - Nachträgliche Preisänderung eines Bieters nicht rechtens
Schwerer Fehler im Vergabeverfahren für Gewehre: Kartellamt kritisiert Koblenzer Ausrüstungsamt
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Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Koblenzer Ausrüstungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C. G. Haenel sein Angebot noch ändern konnte – und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei „unzulässig“ gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer.

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Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120.000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Die Auftragsvergabe sollte schon längst erfolgt sein, es kam zu erheblichen Verzögerungen – frühestens am Jahresende könnte der Auftrag nun vergeben werden.

Im vergangenen September erhielt zunächst C. G. Haenel den Zuschlag – und zwar wegen des unzulässigen Vorgehens des Ausrüstungsamts, wie die Gerichtsentscheidung nun offenbart. Das kleine Unternehmen aus Suhl in Thüringen gehört zu einem arabischen Rüstungskonzern. Gegen die Entscheidung für Haenel ging Heckler & Koch rechtlich vor.

Im März 2021 vollzogen dann das Bundesverteidigungsministerium und das ihm unterstellte Ausrüstungsamt in Koblenz einen Kurswechsel: Haenel wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, HK sollte den Zuschlag bekommen. Dies wurde mit „Patentrechtsverletzungen“ begründet – Heckler & Koch wirft Haenel vor, ein Patent zu nutzen, das für die schnelle Schussfähigkeit nach dem Durchs-Wasser-Waten wichtig ist. Zu diesem Patentstreit läuft inzwischen ein separates Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Haenel ging gegen den Ausschluss vor und wollte wieder an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Mitte Juni lehnte die Vergabekammer des Bundeskartellamts aber einen entsprechenden Antrag ab. Inzwischen wurde die Entscheidung veröffentlicht: Sie gibt einen bemerkenswerten Einblick in die sonst so verschwiegene Welt der Vergabeverfahren. Externe Fachleute schütteln mit Blick darauf den Kopf.

Aus Sicht des Vergaberechtlers Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird ist dem Koblenzer Ausrüstungsamt „ein grober Patzer“ unterlaufen. „So eine nachträgliche Preisänderung zuzulassen, ist ein unerklärlicher Anfängerfehler“, monierte Byok. Es handele sich keineswegs um einen Einzelfall, vielmehr reihe sich dies ein in eine lange Kette an Fehlern des Ausrüstungsamts bei Rüstungsvergaben. Das sei schlecht für die Bundeswehr – „die Truppe leidet unter der Situation“, sagt Byok.

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