Bad Neuenahr-Ahrweiler

Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben: „Schwerkranke haben ein Recht auf Suizid“

Was tun, wenn Schwerstkranke ihrem Leben ein Ende setzen möchten? Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben fordert, das Recht auf Suizid dieser Menschen anzuerkennen.
Was tun, wenn Schwerstkranke ihrem Leben ein Ende setzen möchten? Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben fordert, das Recht auf Suizid dieser Menschen anzuerkennen. Foto: picture alliance

In allen drei Beneluxstaaten ist sie schon lang erlaubt: die aktive Sterbehilfe. In Deutschland ist sie noch strafbar, doch die Diskussion über die Genehmigung von Suizidmitteln für Schwerstkranke flammt immer wieder auf, nicht zuletzt, weil sich Interessengruppen wie die 25.000 Mitglieder starke Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) dafür einsetzen. An diesem Samstag kommt der Vizepräsident der Gesellschaft, Robert Roßbruch, zu einem Gesprächskreis der hiesigen DGHS-Gruppe nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und berichtet über Schwerstkranke, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Antrag auf Suizidmittel gestellt haben. Im Interview mit unserer Zeitung erklärt Roßbruch, warum diese Patienten ein Recht auf Suizidmittel haben sollten.

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In Bad Neuenahr-Ahrweiler sprechen Sie über Schwerstkranke, die Sie vertreten. Welche Erkrankungen haben diese Patienten?

Die meisten Antragsteller leiden an fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Krebserkrankungen, die in einem mehr oder weniger langen Siechtum enden. Zwei Antragsteller leiden an Multipler Sklerose in einem fortgeschrittenen Stadium, in dem sie fast völlig bewegungsunfähig und auf eine 24-stündige Pflege angewiesen sind.

Können Sie einmal die Leidensgeschichte eines dieser Patienten erzählen?

Als Beispiel kann ich von einem Antragsteller, Herrn M., erzählen, der seit mehr als 20 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt und nun fast völlig bewegungsunfähig ist. Er sitzt in einem Spezialrollstuhl. Darüber hinaus leidet er an starken Spasmen, die für ihn sehr schmerzhaft sind. Er wird rund um die Uhr von Assistenten betreut und gepflegt. Er ist 47 Jahre alt und möchte auf keinen Fall aufgrund der im Endstadium einhergehenden Lähmung der Atemwege an einem Erstickungstod sterben. Herr M. empfindet insbesondere seine permanente Abhängigkeit von der Versorgung als würdelos. Daher möchte er sein Leben, so lange er es noch kann, durch die Einnahme einer letalen Dosis eines Betäubungsmittels beenden.

Warum sollte der Antrag auf Suizidmittel bei diesem Beispiel bewilligt werden?

Herr M. hat keine Möglichkeit mehr, ohne das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragte Betäubungsmittel einen Suizid zu begehen. Er hat sehr große Angst davor, dass ihm diese Möglichkeit bald aufgrund des schnellen Fortschreitens seiner Erkrankung genommen wird.

Wie einfach machen es sich Patienten mit der Entscheidung, den Leidensweg mit dem Tod beenden zu wollen?

Da der Mensch – auch der schwer kranke Mensch – grundsätzlich einen starken Überlebenswillen besitzt, kann man sich leicht vorstellen, dass die Entscheidung zu einem freiverantwortlichen Suizid für die Betroffenen keine einfache ist. Der Leidensweg ist daher entweder schon sehr lang oder sehr intensiv. Hinzu kommt, dass viele Suizidwillige die berechtigte Angst vor Autonomie- und Kontrollverlust haben.

Wie geht die Gesellschaft mit dem Thema um?

Die Bevölkerung ist im Hinblick auf die Frage der Zulassung der Sterbehilfe einschließlich des ärztlich assistierten Suizids schon viel weiter als unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Seit Jahrzehnten stimmen in unzähligen wissenschaftlich begleiteten Umfragen kontinuierlich zwischen 65 Prozent und 75 Prozent aller befragten Bürger für die Zulassung der Sterbehilfe.

Welche Änderungen würden Sie sich beim Thema Sterbehilfe wünschen?

Die Bundesrepublik erhebt den Anspruch, ein liberaler und freiheitlicher Rechtsstaat zu sein. Unsere restriktive Gesetzgebung hinsichtlich eines freiverantwortlichen Lebensendes steht dem jedoch entgegen. Ich wünsche mir daher im Interesse schwerstkranker Suizidwilliger, dass wir möglichst bald, ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch, also am Lebensanfang, auch für das Lebensende eine liberalere und humanere Gesetzgebung bekommen. Es wird langsam Zeit – schließlich schreiben wir das 21. Jahrhundert –, dass wir Bürger uns endlich von der Bevormundung durch den Staat oder anderer Institutionen befreien, die uns ständig vorschreiben, wie wir zu leben und wie wir zu sterben haben. Dies muss immer die individuelle Entscheidung eines jeden selbst sein.

Die Fragen stellte Sofia Grillo

Die rechtliche Lage

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

Auch ist es erlaubt, ein Medikament zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass in Einzelfällen der Zugang zu solchen Medikamenten nicht verwehrt werden darf. Verboten ist es bislang aber, Sterbehilfe als Dienstleistung anzubieten.

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