Mit insgesamt 18 Vorstrafen ist er einschlägig vorbestraft und hat bereits einige Jahre im Gefängnis verbracht. Neben zwei weiteren Anklagepunkten, die Dr. Frank-Pilz abgetrennt hat und erst im neuen Jahr verhandeln wird, warf die Staatsanwaltschaft Koblenz dem 41-Jährigen vor, zweimal unerlaubt ein Privatgrundstück nachts betreten zu haben.
Sein Problem: Gleich zweimal haben ihn Überwachungskameras aufgenommen, wie er die Grundstücke betreten hat – trotz Dunkelheit gut zu erkennen. Im ersten Fall argumentierte der Beschuldigte, dass sein Hund, den er ohne Leine führte, auf das Grundstück gelaufen sei. Um den Hund zu holen, habe er schließlich das Grundstück betreten.
Da auf dem Video allerdings zu erkennen war, dass er eine Türklinke herunterdrückte, lag für die Juristen die Vermutung nahe, dass er nicht nur seinen Hund einfangen wollte. Auf dem zweiten Video war eindeutig zu erkennen, dass sich der 41-Jährige ausgiebig umschaute.
Ausführlich berichteten die Zeugen, wie sie von den Vorfällen erfahren haben. Die Besitzerin des Grundstücks sagte aus, dass sie stets eine Eilnachricht bekomme, wenn sich jemand auf ihrem Gelände befindet oder Türgriffe betätigt werden. Die Angabe, der Hund sei auf das Grundstück gelaufen, brachte die Frau noch mehr auf: „Das ist ein Kampfhund. Der gehört zwingend an die Leine!“ Während Dr. Orlik Frank-Pilz verneinte, dass es sich um einen Kampfhund handelt, was die Zeugin indes nicht beruhigte, gab die Geschädigte offen zu, es wäre für einen Hund problemlos möglich, durch die Hecke auf ihr Grundstück zu gelangen.
Die Entschuldigung des Angeklagten hörte sich die Geschädigte zwar an, betonte aber ausdrücklich, dass sie sich eine Verurteilung wünsche. Seit dem Vorfall hätten sich ihre Angstzustände verschlimmert und sie habe die Sicherheitsstandards um ihr Haus weiter verschärft. Ein anderer Zeuge berichtete, es habe sich in der Verbandsgemeinde Selters schon herumgesprochen, dass der Beschuldigte eine kriminelle Vergangenheit und durch Einbruchdiebstähle auf sich aufmerksam gemacht habe. Wenn es sich lediglich um eine einmalige Sache gehandelt hätte, wollte der Zeuge den 41-Jährigen auch nicht angezeigt haben.
Der Angeklagte ist gelernter Holzmechaniker und arbeitet in diesem Beruf. 18 Eintragungen im Bundeszentralregister hat der 41-Jährige angesammelt. Er saß einige Jahre im Gefängnis und hat zahlreiche Bewährungswiderrufungen hinter sich. Neben gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Fahren ohne Führerschein stand er überwiegend wegen Einbrüchen, gemeinschaftlichem und besonders schwerem Diebstahl vor Gericht. Die jetzt zur Debatte stehenden Taten beging er trotz zweifach laufender Bewährung, die im kommenden März geendet hätte.
Dr. Frank-Pilz redete dem Angeklagten bei der Urteilsverkündung ins Gewissen: „Sie sind einer der Fälle, die mich einfach nur sprachlos machen“, sagte er und fügte nach einer Pause hinzu: „Ihnen fehlt der Grundrespekt vorm Eigentum anderer Menschen. Ich komme aus der Jugendgerichtsbarkeit und bin grundsätzlich ein optimistischer Mensch, auch wenn es bei mir bei Ihnen sehr schwerfällt!“
Letztlich verurteilte er den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Zudem werden die beiden laufenden Bewährungsstrafen unbekannter Länge widerrufen. „Wenn Sie so weiter machen, sind Sie auf dem besten Weg in die Sicherungsverwahrung“, betonte der erfahrene Richter und ergänzte, dass auch wegen wiederkehrender Straffälligkeit Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden kann.