Was Georg Franz als Leiter des Arbeitsstabs Corona im Bistum zu den Gottesdienstregeln sagt
Zu Weihnachten in die Kirche – aber wie? Das sind die Corona-Regeln für Gottesdienste
Weihnachten unter Corona-Bedingungen: Auch in diesem Jahr müssen Christen beider Konfessionen Einschränkungen hinnehmen.
Dekanat

Neue Corona-Regeln gelten seit dem 4. Dezember in Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie betreffen natürlich auch das kirchliche Leben im Westerwald und sorgen bei nicht wenigen für Verwirrung. Im Interview spricht Domkapitular Georg Franz über die neuen Regelungen. Er ist Personaldezernent und leitet seit Beginn der Pandemie den Arbeitsstab Corona im Bistum Limburg.

Was müssen Gläubige tun, wenn sie einen Gottesdienst oder eine kirchliche Veranstaltung besuchen wollen?

Bei Gottesdiensten gilt im Bistum Limburg flächendeckend die sogenannte 3G-Regelung. Beim Besuch eines Gottesdienstes muss also ein Impfnachweis, ein gültiger Genesenennachweis oder ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden.

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