Westerwaldkreis. Weil ein heute 20-Jähriger im Februar dieses Jahres aus der Handtasche einer Arbeitskollegin 5 Euro und Zigaretten entwendet hat, musste er sich am Schöffengericht Montabaur verantworten.
Aktualisiert am 18. Juni 2018 15:28 Uhr
Ohne Zögern bekannte sich der Angeklagte schuldig und kassierte für seinen Diebstahl folgendes Urteil: Die Entscheidung über eine Jugendstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Ihm wird während seiner Bewährungszeit von zwei Jahren ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt – und er muss 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.