Naturfrevel bei Ettinghausen
Zerstörtes Biotop soll wieder hergestellt werden
Ein geschütztes Biotop, als "magere Flachland-Mähwiese" eingestuft, ist in der Gemarkung Ettinghausen zerstört worden. Die Kreisverwaltung hat gegen die Verursacher Bußgeldbescheide erlassen und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes angeordnet.
Angela Baumeier

Die angeordneten Bußgelder wegen der Zerstörung eines Biotops bei Ettinghausen sind noch nicht gezahlt. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurden gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel eingelegt.

Wie geht es weiter mit dem zerstörten schützenswerten Grünland bei Ettinghausen? Wir haben bei der Kreisverwaltung nachgehört. Und darum geht es: Wegen der Zerstörung einer mageren Flachland-Mähwiese, ein gesetzlich geschütztes Biotop an der Straße von Ettinghausen kommend Richtung Kuhnhöfen gelegen, wurden gegen die Verantwortlichen Bußgeldbescheide in beträchtlicher Höhe erlassen. Diese seien jedoch bislang nicht bezahlt worden, da gegen die Bescheide Rechtsmittel eingelegt worden sind, teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Naturschutzbehörde des Kreises hatte zudem den Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erwogen. Wir wollten wissen, ob diese Anordnung inzwischen erteilt wurde – und wenn ja, bis wann der Zustand wieder hergestellt sein müsse?

Die Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises hat die naturschutzrechtliche Anordnung auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes Anfang April erlassen. Der Bescheid, so heißt es seitens der Verwaltung weiter, enthalte eine Reihe verbindlicher Maßgaben und Kriterien, deren Einhaltung bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen zwingend erforderlich sei. In welchem Zeitraum der ursprüngliche Zustand des gesetzlich geschützten Biotops – einer mageren Flachland-Mähwiese in sehr gutem Erhaltungszustand – wiederhergestellt werden kann, lasse sich derzeit aufgrund des komplexen ökologischen Regenerationsprozesses noch nicht abschließend beurteilen.

Dieser Biotoptyp sei in Rheinland-Pfalz schon 2015 mit der damaligen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz gestellt worden, der Bundesgesetzgeber habe dies 2021 im Bundesnaturschutzgesetz ebenfalls getan. Hintergrund dieser Regelungen sei die nachhaltige Verbesserung der Biodiversität, gerade im Hinblick auf die Lebensräume von Bienen und Insekten und damit der Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.

Top-News aus der Region