Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar 2019 - Schonfrist für Anlieger kürzlich ausgebauter Verkehrswege
Wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau: In Görgeshausen wird geteilt
Die Feldstraße in Görgeshausen gehört zu den wenigen Straßen, die dringend saniert werden müssen. Und: Sie gehört zu den ersten Straßen, für die die Wiederkehrenden Beiträge gelten. Das heißt: Wird eine Straße ausgebaut, werden die Kosten auf alle Bürger umgelegt, nicht nur auf die Anlieger. Foto: Susanne Willke
Susanne Willke

Görgeshausen. In der Gemeinde Görgeshausen ticken die Uhren ab 1. Januar 2019 anders: Dann nämlich treten die Wiederkehrenden Beiträge in Kraft, die dafür sorgen, dass bei der Sanierung einer Ortsstraße nicht nur die Anlieger, sondern alle Görgeshäuser Grundstückbesitzer bezahlen. Entsprechend gering sind die Beiträge in dem Jahr, in dem tatsächlich eine Straße ausgebaut wird. Die Gemeinde Görgeshausen übernimmt dabei 30 Prozent der gesamten Baukosten.

Lesezeit 2 Minuten
„Insgesamt sind die Straßen in einem guten Zustand“, sagt Martin Bendel, der Erste Beigeordnete an der Seite von Ortsbürgermeister Jürgen Kindler. Eine Straße, die der Gemeinderat jedoch seit Langem im Auge habe, sei die Feldstraße. Sie soll schnellstmöglich saniert werden, weil es dort bei Extremwetterlagen wohl regelmäßig Überschwemmungen gibt.

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