Von den Ortsdurchfahrten befinden sich sogar 53,62 Prozent oder gut 71 Kilometer im desolaten Zustand der Kategorie 4,5 bis 5. Diese dramatischen Zahlen übermittelte Landrat Achim Schwickert den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Ausschusses für Verkehr und Wirtschaft in der jüngsten gemeinsamen Sitzung.
Bei 15,89 Prozent oder knapp 50 Kilometer der freien Strecken sieht es nicht viel besser aus: Hier ist der Warnwert (3,5 bis 4,49) für eine Erneuerung überschritten. Bei den Ortsdurchfahrten sind von der Schadensklasse 3,5 bis 4,49 auch 14,75 Prozent oder knapp 20 Kilometer betroffen.
Warnwert mehr als deutlich überschritten
„Insgesamt sind also mit 230 Kilometern mehr als die Hälfte der Kreisstraßen sofort erneuerungsbedürftig; bei knapp 70 Kilometern ist der Warnwert überschritten“, machte Schwickert deutlich. „Wenn der Kreis nur seine Straßen der schlechtesten Schadensklasse saniert, würde das bei einer mittleren Straßenbreite von 5,50 Metern und Kosten von 100 Euro pro Quadratmeter 126,5 Millionen kosten.“
In diesem Jahr wurde und wird an einer Vielzahl von Kreisstraßen gebaut. Folgende schon für 2022 vorgesehene Maßnahmen stehen allerdings noch an:
K 78 Ortsdurchfahrt (OD) Obersayn: Nach bereits erfolgter Auftragsvergabe soll zunächst in diesem Jahr die freie Strecke der Gemarkung Obersayn erneuert werden. Zur Vermeidung einer Winterbaustelle erfolgt die Erneuerung der Ortsdurchfahrt im Frühjahr.
K 131 OD Sessenhausen und freie Strecke bis Ellenhausen: Wegen weiterer Planungen kann das Bauvorhaben frühestens 2023 zur Ausführung gelangen.
K 142 OD Leuterod: Hier ist ein Ausbau im Bestand aufgrund der günstigen Lage möglich. Es sind grundsätzlich keine weiteren Straßenplanungen erforderlich, aber noch viele Abstimmungen wegen Kanalbau und Abstufungsproblematik notwendig. Die Ausbaumaßnahme kann frühestens 2024 erfolgen – wenn das Vorhaben bis zum Herbst Planungsreife erlangt.
K 113 OD Simmern: Die VG-Werke Montabaur sind zu einem Ausbau der Ortsdurchfahrt im Jahr 2023 aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage. Baubeginn ist auch hier voraussichtlich 2024.
K 89 Sainscheid–Kölbingen: Die Strecke erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Kreisstraße. Hier besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf mit den Beteiligten.
K 145 OD Staudt, zweiter Bauabschnitt: Hier ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Die Ausführung soll im Jahr 2024 erfolgen.
K 10 Welkenbach–Winkelbach: Aufgrund der notwendigen Verbreiterung ist eine Planung erforderlich.
K 125 Sessenbach–L 306: Hier stellt sich die Frage der Notwendigkeit von Regenrückhaltemaßnahmen. Weitergehende Prüfungen sollen erfolgen.
K 133 Brücke Vielbach: Die Sanierung des Brückenbauwerkes hat sich durch erhöhten Abstimmungsbedarf mit der SGD – Wasserwirtschaft – in Bezug auf den Hochwasserschutz an anderer Stelle verzögert. Als Baubeginn wird das Frühjahr 2023 angegeben.
K 101 Ruppach-Goldhausen–Großholbach: Das Projekt wurde als Ersatzmaßnahme in das Bauprogramm 2022 aufgenommen. Es hat sich die Notwendigkeit von zwei Grunderwerbsgeschäften ergeben. Die Baumaßnahme soll im zeitigen Frühjahr beginnen.
Neben den Maßnahmen, deren Ausführung in das Jahr 2023/2024 verschoben wurde, schlagen die beiden Ausschüsse folgende Projekte für das Kreisstraßenbauprogramm 2023/2024 vor: Im Bauprogramm 2023 gehören dazu die noch nicht begonnenen Maßnahmen aus dem Bauprogramm 2021/2022: K 131 OD Sessenhausen 462.000 Euro; K 131 Sessenhausen–Ellenhausen 242.000 Euro; K 101 Ruppach-Goldhausen–Großholbach 528.000 Euro; K 125 Sessenbach–L 306 770.000 Euro; K 133 Brücke Vielbach 220.000 Euro; K 89 Sainscheid–Kölbingen 770.000 Euro:
Neu sollen 2023 dazukommen: K 21 OD Streithausen 880.000 Euro; K 61 OD Rotenhain 320.000 Euro; K 19 Heimborn 990.000 Euro, K 168 (Teilstrecke in Richtung Niederelbert) mit Anschlussstelle B 49 500.000 Euro.
Als Ersatzmaßnahmen werden vorgeschlagen: K 113 Simmern–Neuhäusel 850.000 Euro; K 34 Hof–Stein-Neukirch 950.000 Euro; K 57 Nisterau–Fehl-Ritzhausen 650.000 Euro; K 61 Bölsberg–Kirburg 800.000 Euro; K 148 Staudt–L 313 500.000 Euro.
Für das Jahr 2023 erwartet der Kreis zuwendungsfähige Ausgaben von 6,147 Millionen Euro. Das löst voraussichtlich einen Fördermittelanspruch in Höhe von 4 Millionen Euro aus.
Das Bauprogramm 2024
Für das Bauprogramm 2024 sind geplant: K 142 OD Leuterod 500.000 Euro; K 113 OD Simmern 800.000 Euro; K 145 OD Staudt zweiter Bauabschnitt (Ausführung gegebenenfalls erst 2025) 980.000 Euro; K 126 Ortsdurchfahrt Montabaur-Elgendorf 1.250.000 Euro; K 10 Welkenbach–Winkelbach, (Ausführung gegebenenfalls erst 2025) 770.000 Euro, K 73 OD Kölbingen (Abstufung K 89) 1.850.000 Euro; K 21 Nisterbrücke bei Marienstatt 550.000 Euro; K 55 Stahlhofen–Schiefelbusch 730.000 Euro. Für K 61 DB-Überführung Nistertal und die K 61 lagen dem Kreis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine konkreten Bauzahlen vor. Die DB Netz AG plant dort die Erneuerung der Eisenbahnüberführung im Bereich der K 61 in der Ortsdurchfahrt Nistertal-Erbach. Für die Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich dieses Nadelöhrs durch Aufweitung des Brückenbauwerkes wurde dem LBM Diez vom Kreisausschuss schon 2020 ein Planungsauftrag erteilt. Derzeit werden die Fiktiventwürfe für das erforderliche Planfeststellungsverfahren der DB erarbeitet. Auf der Basis von Einzelplänen und Gesamtplänen sollen die konkreten Kostenberechnungen mit der sich anschließenden Kreuzungsvereinbarung, in der der Kostenverteilungsschlüssel sowie der Vorteilsausgleich auf Basis der Fiktiventwürfe festgelegt werden, erstellt werden.
Die Gesamtaufwendungen für „laufende“ und „neue“ Projekte werden nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2024 voraussichtlich 5,12 Millionen Euro betragen. Das löst im Jahr 2024 einen Fördermittelanspruch in Höhe von insgesamt rund 3,38 Millionen Euro aus, gab der Landrat bekannt. Für eine „nahtlose“ und vorausschauende Durchführung von dringend erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in den Folgejahren legten die beiden Ausschüsse eine ganze Reihe von weiteren schlechten Straßenabschnitten fest, für die der LBM entsprechende Planungen durchführen soll, um Baureife für die Vorhaben zu erlangen.
Alltagstaugliche Radwege nach neuem Konzept sollen nach Möglichkeit mit geplant werden
Die Planung des Alltagsradwegekonzeptes durch das Büro Sweco in Koblenz befindet sich nach Beteiligung der Verbandsgemeinden, des Landesbetriebes Mobilität (LBM) und der Öffentlichkeit in der Konkretisierung. Neben der Prüfung und Einarbeitung der Vielzahl der Anregungen und Hinweisen erfolgte parallel die Befahrung der Strecken mit dem Fahrrad. Mit der Vorlage des fertigen Konzeptes wird Anfang 2023 gerechnet.
Die im Bauprogramm 2023 und 2024 aufgeführten Straßenbaumaßnahmen werden ebenfalls durch das Planungsbüro Sweco und den LBM Diez daraufhin geprüft, inwieweit die Notwendigkeit zur Errichtung einer Radwegeverbindung an der jeweiligen Strecke besteht. Damit die Straßenbaumaßnahmen im Bauprogramm 2023/2024 im geplanten Zeitfenster durchgeführt werden können, sollen Neubaumaßnahmen von Radwegen entlang dieser Strecken in einem gesonderten Verfahren, das Planung, Baurechtsbeschaffung und Grunderwerb beinhaltet, zur Ausführungsreife gebracht werden.