Kreistag diskutiert Rechtsanspruch, der ab 2026/27 gilt - Hier liegen Schwierigkeiten: Westerwälder Kreistag diskutiert: Wie soll die Ganztagsbetreuung funktionieren?
Kreistag diskutiert Rechtsanspruch, der ab 2026/27 gilt - Hier liegen Schwierigkeiten
Westerwälder Kreistag diskutiert: Wie soll die Ganztagsbetreuung funktionieren?
Das Ganztagsförderungsgesetz soll gemeinsam mit den Verbandsgemeinden umgesetzt werden. Denn diese sind in der Regel Träger der gut 60 Grundschulen im Westerwald, wie hier in Kaden. Foto: Markus Eschenauer Eschenauer Markus. Markus Eschenauer
Für Kinder im Grundschulalter besteht ab dem Schuljahr 2026/27 ein erhöhter Anspruch auf Betreuung. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz, das bereits im Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Aber können die Vorgaben im Westerwald überhaupt umgesetzt werden?
Bei der jüngsten Sitzung des Kreistags wurde diese Frage intensiv besprochen. Dabei zeigte sich schnell ein großes Problem: Personal in der unterrichtsfreien Zeit. Der Rechtsanspruch, der auch für Förderschulen gilt, besteht nämlich auf Förderung in einer Tageseinrichtung an Werktagen in einem Umfang von acht Stunden täglich.