Koblenzer Gericht spricht syrischen Vater und seine Söhne im Westerburger Messerstecher-Prozess schuldig
Westerburger Messerstecher-Prozess: Richter ahnden Bluttat mit langen Haftstrafen
Im Prozess um den Überfall auf einen jungen Afghanen im April dieses Jahres in Westerburg wurden die Urteile gesprochen. Foto: WZ-Archiv
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Koblenz/Westerburg. Die Mutter und ihr jüngster Sohn sitzen niedergeschlagen auf der Anklagebank. Ihr Mann starrt vor sich hin und lauscht offenbar teilnahmslos den Übersetzungen des Dolmetschers. Soeben hat die 9. Große Strafkammer am Landgericht das Urteil im sogenannten Westerburger Messerstecher-Prozess gesprochen. Den syrischen Vater und seine beiden Söhne, die im April dieses Jahres am Westerburger Schulzentrum einen jungen Afghanen niedergestochen hatten, erwarten mehrjährige Haftstrafen. Das Familienoberhaupt muss für acht Jahre hinter Gitter, seine beiden Söhne für vier beziehungsweise fünf Jahre in eine Jugendstrafanstalt. Die Kammer hat sie unter anderem des gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes für schuldig befunden. Der aufgebrachte Syrer muss nach dem Ende der Urteilsbegründung aus dem Saal geführt werden. Seine Frau erleidet offensichtlich einen Nervenzusammenbruch.

Zu Ende gegangen ist ein Prozess, der sich nicht ohne seine Vorgeschichte betrachten lässt. Eine Familie flieht vor dem Krieg in Syrien über die Türkei nach Deutschland. Die zwölfköpfige Familie ist hier finanziell gut aufgestellt, lebt von 3500 Euro Unterstützung im Monat.

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