Nach gründlicher Vorarbeit, einer weiteren Haushaltsklausur und Abstimmungen über weitere Haushaltsverbesserungen, hat der Stadtrat Westerburg in einer außerordentlichen Sitzung dem Haushaltsplan 2025 zugestimmt. Die Eckzahlen zeigen, dass für die Stadt der finanzielle Spielraum immer enger wird. Auch die beantragten „Streichungen“ an dem ursprünglichen Plan, der einen Fehlbetrag von rund 932.000 Euro prognostizierte, können die Lage nicht grundsätzlich ändern.
Eigentlich sollte bereits Anfang März über den Haushaltsplan 2025 entschieden werden. Das wurde vertagt, um Einsparpotenziale zu suchen. Vor der Beratung und Beschlussfassung appellierte Daniel Kraft (CDU), den neuen Plan zu beschließen, denn „da sind wichtige Punkte enthalten, die nicht aufgeschoben werden dürfen“, beispielsweise zum Baugebiet Sainscheid, auf das die Bauwilligen schon lange warten.

Stadt Westerburg verfällt in finanzielle Schockstarre
Eigentlich wollte der Westerburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschließen, doch nach hitzigen Diskussionen kam es anders. Nun stehen die geplanten Investitionen auf der Kippe.
In der Stadtratsitzung wurde nun über erarbeitete Sparvorschläge abgestimmt. Eine Rückfrage bei der Kommunalaufsicht hatte ergeben, dass Änderungen im Haushaltsplan und folglich in der Haushaltssatzung erfolgen müssen. Es reiche nicht aus, den bisherigen Haushalt zu beschließen und einzelne Maßnahmen mit Haushaltsperren zu belegen. Daher müsse über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung in einer weiteren Stadtratsitzung abgestimmt werden. Bis zur Genehmigung des Haushaltes seitens der Aufsichtsbehörde bleibt die Stadt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung.
Wie gespart werden kann, dazu gab es in der Sitzungsvorbereitung vier Vorschläge. Zwei davon wurden nun als Änderungsantrag zum Zahlenwerk eingereicht und mit einer knappen Mehrheit beschlossen: Für die Anträge, die Philipp Ferger (FDP) formulierte, gab es 11 Ja- und 10 Neinstimmen. Erstens werden damit die bislang veranschlagten Personal- und Versorgungsauszahlungen um 30.000 Euro gekürzt. Zur Begründung: Die Planansätze 2024 für Personalkosten wurden in dem Planentwurf um 3 Prozent in 2025 angehoben. Die tatsächlichen Ist-Zahlen 2024 lagen jedoch um 32.864 Euro niedriger als die Planansätze. Daher wurde der Einsparungsvorschlag gemacht, die Planansätze 2025 pauschal um 30.000 Euro zu reduzieren. Und zweitens wird in diesem Jahr auf die Anschaffung einer Grabenfräse für den Bauhof in Höhe von 30.000 Euro verzichtet, da auch die Neuanschaffung eines Traktors bereits auf 2026 verschoben wurde. Die Kommunalaufsicht hatte dies in einem Haushaltsgespräch ebenfalls gefordert.

Keinen Änderungsantrag gab es seitens des Rates zu den zwei weiteren Vorschlägen: Nicht aufgegriffen wurde damit der Vorschlag, die undichten Stellen im Dach der Friedhofshalle zu reparieren und dadurch auf eine komplette Dachsanierung zu verzichten.
Und zudem soll der Umbau des ehemaligen Stadiongebäudes zum Jugendzentrum nicht auf 2026 verschoben werden. Die Else-Schütz-Stiftung hatte eine Spende für das Jugendzentrum in Höhe von 270.000 Euro in Aussicht gestellt, dies jedoch mit der Auflage verbunden, die Spende bis zum 10. März 2025 anzunehmen. Wie Pape informierte, wurde die Frist nun bis Ende Juli verlängert. Über die Spendenannahme müsse nun entschieden werden, dann würden die weiteren Schritte beraten. Noch offen ist auch die Übertragung des Jugendzentrums seitens der Verbandsgemeinde an die Stadt. Karl Heinrich Gertz hatte dazu eine Art „Nutzungsanalyse“ des Jugendzentrums erbeten. „Wir können gerne die Jugendpfleger einladen, dass sie das Konzept vorstellen“, erklärte Pape.

Hauptschule Westerburg weicht Neuem: Sportstätten und Mensa sollen Ende 2027 stehen
Über die weitere Vorgehensweise beim geplanten Neubau einer Dreifachsporthalle mit Lehrschwimmbecken, zentraler Mensa und Bibliothek auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Westerburg hat der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Westerburg entschieden.
Die Verbandsgemeinde (VG) Westerburg beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Westerburg den Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit angeschlossenen Lernschwimmbecken und einer Zentralmensa sowie einer Bibliothek zu errichten. Der in diesem Bereich geltende Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren basiert auf den Gebäudeaußenkanten des stark zergliederten Hauptschulgebäudes. Wie Christoph Dörr von der VG-Verwaltung erläuterte, ergeben sich mit dem Projekt nunmehr zwei kleinere Teilbereiche, die außerhalb des Bebauungsplans liegen. Dies führe zu einer Überschreitung der Baugrenzen des vorliegenden Bebauungsplans um etwa 12 Prozent der bebauten Fläche des Neubaus. Die VG Westerburg hat einen entsprechenden Antrag zur Abweichung der vorhandenen Baugrenzen bei der Bauaufsichtsbehörde des Westerwaldkreises eingereicht. Dazu muss sie das Einvernehmen seitens der Stadt Westerburg einholen, welches der Stadtrat nun erteilte.
Auf Nachfrage von Markus Kachler (SPD), ob es einen Zeitplan für das Baugebiet Sainscheid (zweiter Bauabschnitt) gäbe, „damit die Leute wissen, wann es mit dem Bau losgehen kann“, konnte der Stadtbürgermeister keinen Zeitpunkt nennen. „Das kann man an dieser Stelle noch nicht sagen, das wäre völlig aus der Luft gegriffen. Aber, wir bleiben dran“, versprach er.

Warum in der Bornwiese noch nicht gebaggert werden kann
Wann der zweite Bauabschnitt im Neubaugebiet von Sainscheid bebaut werden kann, ist noch nicht entschieden. Grund dafür ist laut Aussage der Stadt, dass sich gegenüber der Ursprungsplanung die Anforderungen an die Regenrückhaltung verändert haben.
Eckdaten des Haushaltes 2025
Der Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 901.710 Euro auf. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen minus 416.250 Euro. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf minus 158.050 Euro, der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 574.300 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 223.050 verzinste Kredite.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 405 v. H., Grundsteuer B auf 650 v. H. und Gewerbesteuer auf 400 von Hundert. bau