Limburg/Rom. Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss auf einen Teil seines Ruhestandsgehalt verzichten. Weihbischof Manfred Grothe hat einen Besuch im Vatikan für ein Treffen mit dem emeritierten Bischof genutzt.
Dabei ging es um die Anpassungen der Ruhestandsvereinbarung. Analog zum hessischen Beamtenrecht ergibt sich aus den anrechnungsfähigen Dienstzeiten ein Ruhegehaltsatz von 60,59 Prozent aus der Besoldungsgruppe B 8.