Westerwaldkreis – Die Kreistagsfraktionen von CDU, FWG und FDP erwägen nun doch den Beitritt zum Gemeinschaftstarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Umsetzung der Schulstrukturreform habe wegen der Auflösung der Schulbezirke zu erheblichen Veränderungen bei den Strömen im Schülertransport innerhalb des ÖPNV geführt. Die Schüler machen rund 90 Prozent der Fahrgäste im ÖPNV aus. Die veränderten Rahmenbedingungen lassen es nach Auffassung der drei Fraktionen angezeigt sein, zu prüfen, ob sich hierdurch die Bedingungen für den Beitritt zum Gemeinschaftstarif nachhaltig zu Gunsten des Kreises verschoben haben könnten.
Der Westerwaldkreis hat es in der Vergangenheit abgelehnt, dem Gemeinschaftstarif wegen des damit verbundenen schlechten Kosten-/Nutzenverhältnis für den Westerwaldkreis beizutreten. Das schlechte Kosten-/Nutzenverhältnis resultierte nach dieser Lesart daraus, dass der Beitritt mit jährlichen Nettokosten in Höhe von rund 300.000 Euro für den Kreis verbunden war und durch die Einführung des Gemeinschaftstarifes selbst kein zusätzlicher Bus oder keine zusätzliche Bahn in den Fahrplan aufgenommen werden konnte.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der nächsten Kreistagssitzung soll die Verwaltung daher beauftragt werden, von den Verkehrsverbünden, VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel), RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) und VGWS (Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd) eine Vergleichsrechnung einzuholen, aus der zu entnehmen ist, zu welchen aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen ein Gemeinschafts- beziehungsweise Verbundtarif unter Einbeziehung dieser Verkehrsverbünde für den Westerwaldkreis eingeführt werden kann. Die Vergleichsrechnung soll den Kreisgremien zur weiteren Beratung und möglichen Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Fraktionsvorsitzenden Werner Daum (CDU), Klaus Müller (FWG) und Klaus Koch (FDP) machen deutlich: „Da alle Westerwälder unabhängig von ihrem Wohnort grundsätzlich gleich zu behandeln sind, sollte sich die Einführung des Gemeinschaftstarifes auf alle angrenzenden Verkehrsverbünde zum Westerwaldkreis beziehen, wenn die Bedingungen vergleichbar sind.“