Verkehr Behörde erklärt umstrittene Regelung in Welschneudorf

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Verkehr Behörde erklärt umstrittene Regelung in Welschneudorf

Welschneudorf: Weiterhin kein Tempolimit in Ortsdurchfahrt
Trotz Geschäften, Schule und Kindergarten im Ortskern darf auf der L 327 in Welschneudorf weiterhin Tempo 50 gefahren werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h lehnt die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur ab. Foto: Thorsten Ferdinand
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Welschneudorf. Kindergarten und Grundschule im Ortskern, Bäckerei, Metzgerei und Supermarkt direkt an der Hauptstraße – in Welschneudorf gibt es viele Gründe, langsam zu fahren. Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wäre auf der L 327 (Montabaurer Straße/Bad Emser Straße) absolut angemessen, findet nicht nur Lambert Stahlhofen. Doch auf der Verbindungsstraße zwischen Montabaur und Bad Ems ist weiterhin Tempo 50 in der Ortsdurchfahrt erlaubt, ärgert sich der politisch engagierte Einwohner. Eine Regelung, die Stahlhofen nicht nachvollziehen kann, zumal es in den Nachbarorten Niederelbert und Kemmenau Tempo-30-Abschnitte auf den Ortsdurchfahrten gibt.

Lesezeit 2 Minuten
Schon seit Jahren fordert der Welschneudorfer die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Einmündung zur Neustraße und dem Kreuzplatz. Sogar Infrastrukturminister Roger Lewentz hat er persönlich angeschrieben, doch bislang ohne Erfolg.

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