SPD-Dialog in Westerburg
Weiter heftige Kontroversen um neues Bestattungsrecht
Derzeit wird in Rheinland-Pfalz der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes beraten und kontrovers diskutiert. Unter anderem soll der Friedhofszwang aufgehoben werden. Werden damit die schon heute vielen freien Flächen auf den Friedhöfen (wie hier in Niedererbach) demnächst noch größer?
Markus Müller. Markus Müler

Zum ersten Mal hatte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) jetzt zu „60 Minuten Landespolitik“ eingeladen und mit dem Thema, über das er in Westerburg mit den Bürgern sprach, gleich in ein Wespennest gestochen: Es ging um das neue Bestattungsgesetz.

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Bei den Diskussionen um den Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes der rheinland-pfälzischen Landesregierung prallen Welten aufeinander. Das wurde einmal mehr beim Auftakt der für den Westerwaldkreis neuen SPD-Veranstaltungsreihe „60 Minuten Landespolitik“ deutlich, zu der der Westerwälder Landtagsabgeordnete Hendrik Hering, der als Landtagspräsident mitten im aktuellen Geschehen ist, eingeladen hatte.

Zu Beginn der Veranstaltung im Café Wällerland stellte Hering das Bestattungsgesetz vor. Im Laufe der Veranstaltung kündigte er auch weiteren Austausch zu dem Thema mit den Bürgern an. Im Nachbarkreis Altenkirchen habe gerade der federführende Gesundheitsminister Clemens Hoch in Betzdorf über die geplanten Neuregelungen informiert.

Rund 30 Interessierte waren ins Café Wällerland in Westerburg gekommen, um mit dem SPD-Landespolitiker Hendrik Hering über den Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes zu diskutieren.
Markus Müller

Und der Landtagspräsident stellte auch klar, dass es mit der geplanten Verabschiedung des Bestattungsgesetzes noch im Sommer nichts wird. Er geht jetzt von einer endgültigen Verabschiedung im Herbst aus. Vorher liefen derzeit noch einige Anhörungen betroffener Gruppen und Verbände. Und man nehme auch die Sorgen vieler Bürger ernst und wolle diese prüfen.

„Das Leben ist vielfältiger, als man denkt.“
Hendrik Hering und die Landesregierung wollen mit dem neuen Bestattungsgesetz möglichst vielen Wünschen der Menschen gerecht werden.

Die geplante größere Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Bestattungsart wurde unter den rund 30 Bürgern am kontroversesten diskutiert: Da waren die, die dies schon lange fordern und denen es jetzt gar nicht genug schnell gehen kann. Ja, sie wollten von dem Politiker sogar wissen, ob man seinen, an den neuen Vorschriften angelehnten Willen vielleicht jetzt schon festlegen kann. Da war sogar ein Teilnehmer dabei, wo offenbar die Urne eines Angehörigen im Krematorium auf die weitere Entwicklung wartet.

Aber der Landtagspräsident machte auch deutlich: Ob eine Urnenbestattung im Familienhaus oder eine andere Form der Bestattung erfolgen soll, muss der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich festlegen. Erst dann können Angehörige künftig eine Urne im Familienhaus aufbewahren. „Das muss klar dokumentiert sein“, so der Jurist.

Licht und Schatten liegen gerade beim Thema Sterben oft nahe beieinander.
Markus Müller. Markus Müler

Auf der anderen Seite der Diskussion herrschte die Meinung vor, dass man mit dem Wegfall der Friedhofspflicht den Zusammenhalt in der Gesellschaft sprenge. Das fange schon damit an, dass ja dann ein Angehöriger vielleicht die Urne in seinem Haus aufbewahre und weiteren Familienmitgliedern keinen Zutritt gewähre. „Und was passiert, wenn eine Urne zum Beispiel in einem gekauften Haus gefunden wird?, war eine der Frage, die aber Hering auch beantworten konnte: „Das muss man dann melden.“

„Mit dem Wegfall des Friedhofszwangs werden wir soziale Orte der Trauer verlieren, wurde aus der Reihe gleich mehrerer mitdiskutierender Seelsorger deutlich. Aus der Sicht der Kirchen ziehe sich der Staat einfach raus. „Und wer hat da am Ende überhaupt noch die Übersicht?“, war eine der weiteren Fragen. Apropos Übersicht: Nach dem ersten Entwurf war geplant, dass die Angehörigen selbst die Urne im Krematorium abholen können und sie dann für mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen. Jetzt werde geprüft, ob nicht doch die Bestatter die Urne wenigstens nach der Verbrennung des Toten abholen sollen, berichtete Hering.

Auch in den vergangenen Jahren sind die mit Gräbern belegten Friedhofsflächen schon kleiner geworden. Werden sich demnächst vielleicht viele Menschen gegen eine Bestattung dort entscheiden, wenn das möglich wird?
Markus Müller. Markus Müler

Es scheint also noch einiges im Fluss zu sein. Klar war aber auch, obwohl es sich vielerorts anders anhörte, dass eine Bestattung einer Urne im eigenen Garten weiterhin nicht erlaubt ist. „Aber wer will das verhindern?“, wurde dann von Zuhörern gefragt. Und aus den Reihen der starken Befürworter der Wegfall der Bestattungspflicht klang es unterschwellig nicht gerade so, als ob sich alle daran halten wollen.

In seiner Bewertung betonte Hendrik Hering, dass das Gesetz eine gelungene Balance zwischen Traditionsbewusstsein und moderner Flexibilität schaffen soll. Es ermögliche den Menschen, ihre Wünsche bezüglich Tod, Abschied und Gedenken noch besser zu verwirklichen. Dabei soll aber weiterhin ein würdevoller Umgang mit dem toten Menschen gewährleistet sein. Und im Übrigen zeigte sich der Landtagspräsident davon überzeugt, dass die Mehrheit der Menschen auch in Zukunft eine Bestattung auf dem Friedhof bevorzugen wird.

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