Das Positive: Der Bedarf an Plätzen kann im Westerwaldkreis mehr als gedeckt werden, allerdings nicht immer am Wunschort
Wegen Umbau und Erweiterung: Die Kosten für die Wäller Kitas steigen und steigen
Die katholische Kindertagesstätte „St. Agnes“ in Dernbach sowie weitere 28 Kitas im ganzen Kreis müssen für die Anforderungen des Kita-Zukunftsgesetzes, das vom 1. Juli 2021 an gilt, umgebaut und erweitert werden. Nicht nur in Dernbach gibt es dafür schon Detailpläne.
Markus Müller

Westerwaldkreis. Die Zahl der Kindertagesstätten im Westerwald steigt und steigt, liegt mittlerweile bei 124 und verursacht steigende Kosten. Das resultiert nicht zuletzt aus der wieder gestiegenen Einwohnerzahl des Kreises, die aktuell bei 204.000 liegt. Darauf machte Landrat Achim Schwickert bei der Beratung der 31. Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung aufmerksam. In seiner Amtszeit (Beginn 2009) seien allein zwölf Kitas dazugekommen, berichtete der Kreischef dem Jugendhilfeausschuss.

„Der Kreis hat in den letzten Jahren vieles dafür getan, um den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung stetig voranzutreiben“, so Schwickert. „Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz kann bei der Betreuung der ein- bis sechsjährigen Kinder und Schulkinder bei Weitem erfüllt werden.“ Mit 9644 Plätzen gegenüber einem statistischen Bedarf von 9142 Plätzen für das Kita-Jahr 2021/22 werde dies eindrucksvoll belegt. Auch wenn es in Einzelfällen auch dazu kommen kann, dass nicht alle Eltern den Wunschplatz für den Nachwuchs bekommen.

Denn eine Bedarfsplanung im Kita-Bereich ist gar nicht so einfach. Das wird besonders bei den ganz Kleinen deutlich. Die tatsächliche Zahl der Einjährigen ist zum Stichtag 1. August nicht zu ermitteln, da die Kinder größtenteils noch nicht geboren sind. Deshalb wird anhand des Durchschnitts der letzten drei Jahrgänge der Zweijährigen errechnet, wie viele Einjährige im Kita-Jahr 2021/22 voraussichtlich zu versorgen sind.

Und zum 1. Juli des nächsten Jahres wird das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege – das sogenannte KiTa-Zukunftsgesetz – in Kraft treten. „In einer gemeinsamen Kraftanstrengung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist es uns gelungen, das bestehende System in die neuen Gesetzesvorgaben umzuwandeln“, freuten sich der Landrat und Jugendamtsleiter Udo Sturm.

So werden in der 31. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes insgesamt 452 Plätze an 79 Standorten für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass bereits heute etwa zwei Drittel der Einrichtungen über die Möglichkeit verfügen, Kleinkindern eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung zu bieten. Darüber hinaus können ab dem Kindergartenjahr 2021/22 insgesamt 9107 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in den Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis betreut werden.

Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden mit dem Rechtsanspruch ab 1. Juli 2021 verbessert, heißt es im Bedarfsplan. Auch bereits die Sieben-Stunden-Betreuung über Mittag mit Mittagessen stellt ein Ganztagsangebot dar. Darüber hinaus bietet der Kreis auch die Betreuung der Kinder über acht und neun Stunden an. Die Plätze im Acht- und Neun-Stunden-Block entsprechen der bisherigen Anzahl an Ganztagsplätzen und bilden somit die Lebens- und Arbeitswirklichkeit der berufstätigen Eltern im Westerwaldkreis ab, heißt es im Plan weiter.

Die neuen Regelungen bedeuten aber nicht nur 141 Stellen mehr (für die das Personal zu einem großen Teil erst mal gefunden werden muss), sondern auch für den Kreis zusätzliche Kosten von 5,4 Millionen Euro – in einem Halbjahr. „Das ist schon heftig und eigentlich zurzeit nicht zu vertreten“, machte sich Schwickert Luft. Angesichts der aktuellen Gesamtlage müsse man hier schon überlegen, ob sich im Moment etwas umsetzen lässt, das so viel Geld kostet. „Hoffentlich kommt da nicht der große Rumms“, warnte Schwickert.

Immerhin: Der Jugendhilfeausschuss sprach sich einstimmig für die 31. Fortschreibung des Bedarfsplans aus. Ein gültiger Plan ist besonders wichtig für die 29 Baumaßnahmen: „Wenn die nicht in einem gültigen Plan drinstehen, können wir nicht bauen“, brachte es Jugendamtsleiter Udo Sturm auf den alles entscheidenden Punkt.

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