Schöffengericht Montabaur ahndet Straftat, die vor fast drei Jahren geschah - Heute 22-Jähriger hat Bewährungsauflagen: Wegen gefährliche Körperverletzung: Heranwachsender für Schlag mit Glas ins Gesicht verurteilt
Schöffengericht Montabaur ahndet Straftat, die vor fast drei Jahren geschah - Heute 22-Jähriger hat Bewährungsauflagen
Wegen gefährliche Körperverletzung: Heranwachsender für Schlag mit Glas ins Gesicht verurteilt
Ein heute 22-Jährige soll im Dezember 2017 in einer Diskothek in einer Kleinstadt von Nordrhein-Westfalen bei einer Rangelei einem anderen Mann ein Glas gegen dessen Schläfe geschlagen zu haben, der dadurch mehrere Verwundungen im Gesicht davontrug. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der junge Mann nun vom Jugendschöffengericht in Montabaur verurteilt. Demnach darf sich der 22-Jährige nun nichts mehr zu Schluden kommen lassen.
Mit der Auflage, dass er sich strikt an seine Bewährungsauflagen zu halten hat, da er sonst „in den Bau“ gehe, wie Richter Dr. Orlik Frank ihm in Aussicht stellte, entließ das Jugendschöffengericht Montabaur einen heute 22-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Westerburg.