Zur Erinnerung: Die fünf Männer waren im Frühjahr 2017 festgenommen worden, kurz nachdem sie eine Indoorplantage in Wallmerod geplündert und mehr als vier Kilo Marihuana abtransportiert hatten. Die Polizei war ihnen durch eine Telefonüberwachung auf die Schliche gekommen und beobachtete den Raub, um die fünf Männer kurze Zeit später auf ihrem Weg nach Nordrhein-Westfalen festnehmen zu können. Der Hauptangeklagte versuchte noch zu flüchten, die Polizei spürte ihn jedoch an seinem Wohnort im Westerwaldkreis auf und nahm auch ihn fest. Seitdem sitzen die Fünf wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Schon kurz nach Beginn des Prozesses zeigte sich der Hauptangeklagte geständig und gab zu, seinen Landsmann angeheuert zu haben, geeignete Komplizen für den Drogenraub zu finden. Auch dieser war schnell geständig. Schnell wurde auch klar, dass die drei türkischen Mitbürger als Helfer gebraucht wurden, unter anderem, um die Fahrzeuge zu fahren. Die Geständnisse deckten sich in großen Teilen mit der Anklageschrift. Nur der Hauptangeklagte bestritt, Drahtzieher der Tat zu sein. Diese habe einer der zwei Betreiber der Indoorplantage verschuldet, so der Mann. Beweise gab es dafür nicht. So kommt die Richterin zu der Überzeugung: Der Hauptangeklagte ist der „Chef“ der Truppe. Er sei aktiv geworden, habe eine Truppe zusammengestellt, ein Brecheisen dabei gehabt und sei überhaupt der Einzige gewesen, der wusste, wo sich die Marihuanaplantage befindet. Vier Säcke mit 4306 Gramm Marihuana war die Beute der Fünf. Die meisten sind schon einschlägig vorbestraft.
Die Richterin sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit indirekter Kritik am Prozessgebaren der Anwälte, die immer wieder neue Beweisanträge gestellt hatten. Sie habe es selten erlebt, dass ein so überschaubarer Sachverhalt, bei dem die Täter unmittelbar festgenommen wurden und in großen Teilen geständig waren, über neun Monate durch immer neue Beweisanträge gestreckt wird. Die Prozesskosten, so lautet das Urteil, müssen die Angeklagten zahlen. Weshalb die Richterin mit Blick in ihre Richtung anmerkte: „Es ist ein teurer Prozess, den Sie sich da geleistet haben.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.