Fall aus Nentershausen zeigt: Persönliches Empfinden und rechtliche Relevanz können bei Wahlwerbung auseinander liegen: Wahlwerbung in Nentershausen sorgt für Ärger: Ist Plakat eine Straftat oder zulässige Satire?
Fall aus Nentershausen zeigt: Persönliches Empfinden und rechtliche Relevanz können bei Wahlwerbung auseinander liegen
Wahlwerbung in Nentershausen sorgt für Ärger: Ist Plakat eine Straftat oder zulässige Satire?
Die Satirepartei „Die Partei“ hat mit diesem Plakat in Nentershausen und weiteren Motiven im Rhein-Lahn-Kreis dafür gesorgt, dass unter anderem die Staatsanwaltschaft Koblenz die Wahlwerbung prüfen musste. Andreas Egenolf
Kurt Bücher wollte nicht so recht glauben, was er da in der letzten Februarwoche an einem Laternenpfahl in der Westerwaldgemeinde Nentershausen hängen sah. „Der Text dieses Plakates ist diskriminierend und beleidigend allen Frauen gegenüber. Das hat nichts mehr mit Wahlkampf oder Meinungsfreiheit zu tun“, echauffiert sich der 71-Jährige noch heute. Doch was war geschehen?
Bei einer Autofahrt musste der Nentershäuser verkehrsbedingt abbremsen. Da entdeckte er aus dem Augenwinkel heraus am Straßenrand ein Wahlplakat von Die Partei hängen. Darauf zu sehen: ein blutiger Tampon – garniert mit dem Spruch „Feminismus, ihr Fotzen“.