In einem Hohlraum des Autos eines Niederländer fand die Polizei bei einer Kontrolle in Heiligenroth jede Menge Rauschgift - 68-jährigem drohen neun Jahre Gefängnis
Wäller Polizei findet 2,5 Kilo Heroin in Hohlraum eines Autos: Hat der Fahrer nichts von Droge gewusst?
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Er soll als Kurierfahrer mehrfach Mengen an Kokain und Heroin ins Land gefahren haben und muss sich nun vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Wie der letztlich geständige Niederländer zu verurteilen ist, hat nun die 15. Strafkammer um Richter Justehoven zu entscheiden. Laut eigener Aussage wusste der Beschuldigte gar nicht, dass er nicht nur reine, sondern auch harte Drogen transportierte.

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Die Staatsanwaltschaft legt dem 68-jährigen Angeklagten zur Last, spätestens seit Anfang Juni 2021 als Drogenkurierfahrer für einen namentlich nicht bekannten Dealer aus den Niederlanden tätig gewesen zu sein.

Der Angeklagte habe gut 2,5 Kilogramm Heroin und 800 Gramm Kokain bei diesem abgeholt und am 9. Juni in einem hierfür speziell nachgerüsteten Hohlraum zwischen Kofferraum und Rücksitzbank über die A 3 nach Deutschland eingeführt. Auf der Raststätte Heiligenroth sei das Fahrzeug einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen und hierbei die Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt worden.

Vor zwei Jahren hätte der Angeklagte, der von seiner Mutter Schulden geerbt hat und noch 27.000 Euro abstottern muss, ein Auto gekauft. Der Wagen läuft auf den Namen seiner Tochter, weil in den Niederlanden, laut seiner Aussage, ein so hoch verschuldeter Mann kein Fahrzeug besitzen darf.

Nun hätte sich im Mai dieses Jahres der Autoverkäufer wieder beim 68-Jährigen gemeldet. Denn schließlich hätte der Angeklagte in seinem Fahrzeug einen geheimen Zwischenraum, der mit einer doppelten Wand abgedeckt ist. Der Verkäufer machte ihm das Angebot, dass er als Kurierfahrer fungieren könnte. In welchem Verhältnis der Angeklagte zum Beschuldigten steht und wie genau dieser Deal zustande kam, wollte der Beschuldigte letztlich nicht erklären.

Mit dem unbekannten Mann, dem Großdealer, fuhr er schließlich nach Aachen. Dort nahm man ihm das Auto ab, und er wartete rund zehn Minuten in einem Café. Danach gab man ihm eine Adresse, die er in Begleitung des Unbekannten, der im Zweitwagen sicherheitshalber hinterherfuhr, letztlich anfahren wollte. Doch auf Höhe der Raststätte Heiligenroth lotsten Zollbeamte den Beschuldigten ohne triftigen Grund raus, um ihn einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.

In Inneren des Fahrzeuges fanden die Beamten letztlich die doppelte Wand vor. Da sie letztlich die technische Hürde nicht überwinden konnten, half letztlich nur noch rohe Gewalt. Hinter der Wand verborgen fanden sich 2,5 Kilogramm Heroin und 800 Gramm Kokain, welches einen Reinheitswert von 99,1 Prozent hatte und von dem der Beschuldigte angeblich nichts wusste.

Ob dies der Wahrheit entspricht, wird nun eine DNA-Analyse ergeben. Da der Angeklagte Niederländer ist, hat die deutsche Justiz noch keine DNA-Probe vom Angeklagten in ihrer Datenbank. Allerdings sind auf den Verpackungen DNA-Spuren gefunden worden.

Laut eigener Aussage hat der 68-Jährige keinen Schulabschluss und ging mit 13 Jahren von der Schule ab, um direkt im Anschluss in einer Fabrik zu arbeiten. Der Angeklagte hat acht Geschwister sowie sechs Kinder von zwei Ehefrauen. Vor seiner Rente arbeitete er bei der BASF. Seine Schulden zahlt er monatlich in Höhe von 250 Euro ab. Zusätzlich wollte er sich durch eine Marihuana-Plantage in den Niederlanden noch etwas Geld dazu verdienen, weswegen er letztlich aber für 100 Tage ins Gefängnis musste. In seinem Leben habe er noch nie Drogen konsumiert, berichtete der Beschuldigte.

In einem offenen Austausch berichtete schließlich der Staatsanwalt, dass er bei einer geständigen Einlassung auf eine Haftstrafe von sieben Jahren plädieren würde. Sollte der Angeklagte nicht gestehen, so würde er eine Haftstrafe von neun Jahren fordern. Der Verteidiger entgegnete ihm, dass sie somit laut seinen Vorstellungen gar nicht so weit vom Urteil entfernt sind, da er sich eine Haftstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten vorstellen könnte.

Was letztlich unter dem Strich beim Angeklagten an Strafe rauskommt, wird am heutigen Montag, 6. Dezember, von 9 Uhr an am Landgericht Koblenz entschieden.

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