Die Verbandsgemeindewerke der VG Wallmerod bewirtschaften unter anderem mehr als 50 verschiedene Liegenschaften mit über 30 Hektar Fläche außerhalb der Ortslagen, die Kläranlagen, Wasserhochbehälter, Regenrückhaltebecken sowie Pumpstationen und Tiefenbrunnen beinhalten. Neben der technischen Betreuung der Anlagen kümmern sich die Mitarbeitenden der VG auch um die Pflege der Wiesenflächen der Anlagen.
Naturverträglichere Bewirtschaftung
In der Vergangenheit wurden diese Flächen oft zwei bis drei Mal im Jahr gemulcht, um den Aufwuchs kleinzuhalten und ein unkontrolliertes Wachstum von Sträuchern und Gehölzen zu verhindern. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der VG Wallmerod soll nun in den nächsten Jahren versucht werden, diese Mulchpflege bei möglichst vielen Flächen in eine naturverträglichere Bewirtschaftung zu überführen.
Westerwald hat besondere Verantwortung
Die beiden europaweit geschützten Bläulingsarten bilden im Westerwald noch teils umfängliche Populationen aus. Daher komme dem Westerwald für diese beiden Arten eine besondere Verantwortung zu, betont Schiefenhövel. Die Schmetterlinge und ihre Raupen ernähren sich von den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfes, der auf intensiv genutzten Wiesen selten vorkommt. Während die erwachsenen Schmetterlinge den Nektar nutzen und dort ihre Eier ablegen, fressen sich die Raupen nach dem Schlupf aus dem Ei in den Blütenkopf hinein, fressen ihn auf, fallen ins Gras. Wiesenameisen tragen sie in ihren Bau, wo die Raupen überwintern und im nächsten Sommer als geschlüpfte Falter erneut eine wechselfeuchte Wiese mit Beständen des Großen Wiesenknopfes zur Paarung benötigen. red
Die Will und Liselott Masgeik-Stiftung erarbeitete zusammen mit den VG-Mitarbeitenden dafür Konzepte. Dabei, so schildert Philipp Schiefenhövel als Naturschutzreferent der Stiftung, konnten einige Flächen bestimmt werden, auf denen die zukünftige Pflege an die Ansprüche zweier besonders geschützter Schmetterlingsarten ausgerichtet werden soll: den Hellen und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Um diese Schmetterlingsarten bestmöglich zu fördern, sollen einige umzäunte Wasserschutzgebiete entweder einmal sehr früh im Jahr bis Anfang Juni oder insgesamt nur einmal sehr spät ab Mitte September gemäht und das Mähgut entnommen werden.
Wechselfeuchte Wiesenstandorte
Da es sich bei den Flächen oft um wechselfeuchte Wiesenstandorte handele, so führt der Naturschutzreferent weiter aus, die nicht mit herkömmlichem landwirtschaftlichem Gerät bewirtschaftet werden können, bot sich die Bewirtschaftung dieser Flächen im Sinne der besonders geschützten Schmetterlinge an.
Zudem versucht die Masgeik-Stiftung zusammen mit einigen Ortsgemeinden und örtlichen Landwirten, weitere Flächen in eine Bewirtschaftung im Sinne der beiden Schmetterlingsarten zu überführen. Intensive Unterstützung gibt es dabei von der rheinland-pfälzischen Stiftung Natur und Umwelt (SNU) aus Mainz, die von 2020 bis 2025 ein groß angelegtes Förderprogramm im nördlichen Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Lebensbedingungen der beiden Schmetterlingsarten durchführt. Dabei bietet die SNU Landwirten und Kommunen unter anderem einen finanziellen Ausgleich für den Ertragsverlust bei der Umstellung der Flächenbewirtschaftung an. red
Wer eine eigene landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet und diese im Sinne der beiden Ameisenbläulinge pflegen möchte, kann sich direkt an die Stiftung Natur und Umwelt wenden: an Leah Nebel, E-Mail leah.nebel@snu.rlp.de, und Linda Müller, E-Mail