Der Angeklagte hat Hochschulreife. Zur Tatzeit im Jahr 2018 stand er im Polizeidienst und studierte für den höheren Dienst. Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant einräume, Mitglied in den Chatgruppen „Bismarck-Jugend“ und „Rechte Spur“ gewesen zu sein. Die Betäubungsmittelverstöße, die er von Ende September 2018 bis Dezember 2020 begangen haben soll, räumte er ein – bis auf die Fälle, in denen er einem Unter-18-Jährigen Kokain verschafft haben soll.
Der 25-Jährige gab an, selbst seine Ausbildung bei der Polizei abgebrochen zu haben. Er absolviert inzwischen eine Ausbildung bei einem Geldinstitut. Er ist ledig und hat keine Schulden. Auch wenn er sich zunächst nur zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern wollte, erklärte er dann zum Vorwurf der Volksverhetzung: Die Bilder hätten alle einen „rein humoristischen Charakter“. Damit sei keine Ernsthaftigkeit verbunden gewesen. Erhalten habe er die Bilder von „Leuten, die denselben Humor haben“. Weder jetzt noch damals sei er ein Anhänger rechtsradikaler Gedanken gewesen, von denen er sich distanziere. Er räumte zwar ein Fehlverhalten ein, betonte aber, dass er nicht beabsichtigt habe, die Bevölkerung aufzuhetzen.
„Rein humoristischer Charakter! Damit ist keine Ernsthaftigkeit verbunden!“
So beschrieb der Angeklagte die geteilten Bilder und Videos
Die als Beweismittel vorgeführten Videosequenzen und Fotos waren jedoch alles andere als spaßig: Sie zeigten etwa, wie „der Führer“ allen eine „Deutsche Frohe Weihnacht“ wünscht. Zu hören waren unter anderem „Abfahrt!“-Rufe vor rollenden Eisenbahnwaggons, die Assoziationen an Judentransporte im Dritten Reich weckten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden überdies Aufkleber fremdenfeindlicher Art gefunden wie zum Beispiel „Bitte flüchten Sie weiter!“ oder auch „Asylbetrüger nicht willkommen“. Eine Zeugin berichtete, dass sie den Angeklagten auf dessen rechtsradikale Ansichten angesprochen habe, weil es ihr unverständlich gewesen sei, dass er mit dieser Haltung bei der Polizei tätig war. Der Mann, mit dem sie befreundet war, habe ihr erklärt, dass er Privates und Berufliches trennen könne. Dabei habe er aber sogar eine Zigarettenmarke geraucht, die es schon im Dritten Reich gegeben habe.
Aufmerksam wurden die Beamten vom Staatsschutzdezernat, wie sie im Zeugenstand berichteten, auf den Westerwälder durch einen Hinweis seitens des Innenministeriums, dass dieser im rechtsradikalen Milieu chattete. Die analysierten Chatverläufe auf dem beschlagnahmten Handy und dem Laptop bestätigten das.
Am ersten Prozesstag wurden noch mehrere Zeugen zu den Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vernommen. Der Verteidiger verlas eine Erklärung: Der Angeklagte habe die Betäubungsmittel größtenteils zum Eigenbedarf erworben, nur gelegentlich habe er sie für Freunde beschafft. Es treffe aber nicht zu, dass er einem Jugendlichen Kokain besorgt habe. Inzwischen, das sei ärztlich attestiert, habe er seinen Drogenkonsum völlig eingestellt.
Der Prozess wird am Donnerstag, 23. Juni, 9 Uhr, fortgesetzt.