Bestands- und Neubauten liegen sehr nah am Gleis - Wer ist für Beschwerden zuständig?
Viel Lärm um die Brexbachtalbahn: Reaktivierung spaltet Anlieger in Ransbach-Baumbach
Rechts im Hintergrund ist eines der in den vergangenen Jahren erst gebauten Wohnhäuser „Im Erlengarten“ zu sehen – und wie nahe die Gebäude am Rangiergleis und Verladeplatz stehen. Empfohlene Abstände von Schienenwegen werden um ein Vielfaches unterschritten.
Katrin Maue-Klaeser

Der Transport von Stammholz auf der Brexbachtalbahn spaltet die Menschen in und um Ransbach-Baumbach in zwei einigermaßen unversöhnliche Lager: Die einen können nicht nachvollziehen, wieso überhaupt Güterverkehr auf der jahrzehntelang ruhenden Strecke stattfindet – und schon gar nicht, dass das Holz ausgerechnet im engen Ortskern der Töpferstadt vom Lkw auf die Bahn verladen wird. Die anderen begrüßen ganz generell die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und in diesem Zuge auch die Nutzung der Brexbachtalstrecke.

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Rechts im Hintergrund ist eines der in den vergangenen Jahren erst gebauten Wohnhäuser „Im Erlengarten“ zu sehen – und wie nahe die Gebäude am Rangiergleis und Verladeplatz stehen. Empfohlene Abstände von Schienenwegen werden um ein Vielfaches unterschritten.
Katrin Maue-Klaeser

Kompliziert ist es für Gegner der Holztransporte herauszufinden, wer der zuständige Adressat für ihre Beschwerden ist. In die Genehmigung des Bahnbetriebs, dessen konkrete Aufnahme, die Kontrolle und die unternehmerische Umsetzung sind derart viele Beteiligte involviert, dass sich ein schier undurchdringliches Geflecht von Ansprechpartnern bildet.

Hier seien genannt der Besitzer des Schienenwegs und Eigentümer des Verladeplatzes über den Inhaber der Betriebserlaubnis, die zuständigen Kontrollinstanzen bezüglich des Streckenzustands bis hin zum Forstbetrieb, der das Holz im Auftrag der Waldbesitzer aus dem Wald holt und zum Abnehmer transportiert. Daneben seien Stadt und Verbandsgemeinde genannt, in deren Ressorts Flächennutzungs- und Bauleitplanung fallen.

Doch einige belastbare Aussagen kommen dennoch zusammen. So antwortet die Pressestelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf die Frage, ob bei Überschreitung der Grenzwerte für ein Wohngebiet Bahnverkehr stattfinden darf, ohne dass aktiver oder passiver Lärmschutz vorgenommen wurde, in aller Deutlichkeit: „Ein gesetzlicher Anspruch eines Betroffenen auf Lärmschutz besteht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den darauf basierenden Verordnungen im Übrigen nur dann, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden (Lärmvorsorge), nicht hingegen für bestehende Schienenwege.“

Andererseits verweist die SGD Nord auf die DIN 18005-1, auch „Städtebauliche Lärmfibel“ genannt. Dort sind für einige Arten von Verkehrswegen beispielhaft Abstände angegeben, die „bei ungehinderter Schallausbreitung ohne Schallschutz ungefähr erforderlich sind, um bestimmte Beurteilungspegel nachts nicht zu überschreiten“.

Diese nächtlichen Beurteilungspegel liegen für allgemeine Wohngebiete (WA) bei 45 Dezibel, für reine Wohngebiete (WR) bei 40 Dezibel. Laut einer Tabelle wird zur Einhaltung dieser Pegel bei einer Nahverkehrsstrecke ohne Güterverkehr ein Mindestabstand des Wohngebäudes „von der Achse“ von 100 (WA) beziehungsweise 220 Metern (WR) empfohlen, bei Nahverkehrsstrecken mit Güterverkehr sogar 500 (WA) beziehungsweise 850 Meter (WR).

Diese Empfehlungen werden in Ransbach-Baumbach auf geradezu lachhafte Weise unterschritten – und zwar nicht nur von Bestandsbauten, sondern auch von Wohnhäusern, die erst in den vergangenen Jahren etwa „Im Erlengarten“ errichtet wurden.

Zwar rollen nachts keine Holztransporte über die Strecke, auch andere Gütertransporte stehen nachts kaum zu befürchten. Und die Verladetätigkeit beschränkt sich ebenfalls auf die Tagesstunden. Doch während ein Güterzug am Haus vorbeirollt und nur für wenige Minuten zu hören ist, dauert das Beladen in Ransbach vom frühen Morgen bis weit in den Abend hinein, und dies pro Zug zwei Tage lang. Da erscheint ein Hinweis auf die „Lärmfibel“ angebracht, auch wenn die Tätigkeiten sich in der Töpferstadt auf den Tag beschränken.

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium verweist zunächst darauf, „da es sich bei der hier angesprochenen Strecke um eine bislang stillgelegte, aber nicht entwidmete Bahnstrecke handelt, bestand und besteht zu jederzeit die Option, diese zu reaktivieren“. Folgende Entwicklung wird darüber hinaus von Ministeriumsvertretern wahrgenommen: „Seit einigen Jahren nimmt nun das Interesse vor Ort in den Kreisen und Kommunen an der Reaktivierung von Bahnstrecken wieder zu, so auch bei der Reaktivierung der Brexbachtalbahn.“

Mainzer Ampel steht auf Grün für die Brex

Die Holztransporte auf der Brexbachtalbahn werfen weiterführende Fragen auf – etwa nach regelmäßigen Gütertransporten oder Personenbeförderung auf der Strecke. Die neue Ampelkoalition in Mainz jedenfalls hat die Reaktivierung der Brex in den Entwurf ihres Koalitionsvertrags aufgenommen: „Die Förderrichtlinie für Investitionen in die Reaktivierung bzw. Ertüchtigung von (…) Eisenbahninfrastrukturen (…) bietet einen guten und erprobten Rahmen (…). Dieses Instrument wollen wir weiter intensiv nutzen und für entsprechende kommunale Initiativen werben. Dies betrifft (…) die Brexbachtalbahn (…).“ Die Probleme am Bahnhof Ransbach löst diese Absichtserklärung jedoch nicht.

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