Schon vor fast einem Jahr hatte sich der Verbandsgemeinderat Wallmerod bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mit dem neuen Ganztagsförderungsgesetz (Gafög) und dessen schrittweiser Umsetzung vom Schuljahr 2026/2027 an beschäftigt. Dabei ging es um auch die zentrale Frage, wie der verbriefte Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf eine fast ganzjährige Ganztagsbetreuung im ganzen Westerwaldkreis umgesetzt werden kann.
„Ausgangslage war, dass der Kreis den Anspruch ähnlich wie bei den Kindertagesstätten erfüllen muss“, erläuterte der Wallmeroder Büroleiter Thomas Wolf in der Ratssitzung. „Dazu ist er faktisch auf die Betreuungsformen im Schulbereich angewiesen. Da die Verbandsgemeinden in aller Regel Schulträger der Grundschulen sind und der Kreis dort keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten hat, braucht es dafür klare vertragliche Regelungen.“ Diese wurden jetzt seitens der VG Wallmerod vom Rat einstimmig festgezurrt.

Für Investitionsmaßnahmen gibt der Kreis die Bundesmittel nach dem Schülerschlüssel an die VGn weiter. Deshalb konzentriert sich der vertraglich zu regelnde Inhalt auf die Personalkosten und die Sachmittel. In umfangreichen Verhandlungen zwischen Kreis und VGn ist eine detaillierte Vereinbarung ausgehandelt worden. Der liegen folgende Leitlinien zugrunde: Der Kreis bleibt für die Erfüllung des Rechtsanspruchs in vollem Umfang verantwortlich. Die VGn wirken dabei quasi nur als Erfüllungsgehilfen mit.
Die Vereinbarung umfasst zwei Regelungsbereiche: Während der Schulzeit stellt jede VG nach ihren bisher geltenden Grundsätzen aus dem Schulentwicklungsplan die Ganztagsbetreuung sicher. Für die Betreuung in den Ferien hat der Kreis die Regularien in einer gesonderten Richtlinie festgelegt. Der Kreis übernimmt die Personalkosten für die pädagogischen Koordinationsfachkräfte, die Verwaltungskräfte und das Betreuungspersonal für die Ferienzeiten. Die Personen werden bei der VG beschäftigt und im Stellenplan geführt. Der Kreis übernimmt auch die Sachkosten für die Umsetzung der Ferienbetreuung.
„Bei der Ferienbetreuung greifen wir auf die bewährten Angebote unserer Jugendpflege zurück.“
Thomas Wolf, Büroleiter der VG Wallmerod
„Unser Ziel ist es, gerade bei der Ferienbetreuung auf die bewährten Angebote unserer Jugendpflege zurückzugreifen und darauf aufbauend die Ferienbetreuungsangebote zu erweitern“, betonte der Büroleiter. Um hierbei Synergien zu erzielen, soll das zusätzliche Personal eng mit der Jugendpflege zusammenarbeiten. Nach Einschätzung der Verwaltung lässt sich dieses Ziel mit der ausgehandelten Vereinbarung erreichen.
Der Sachverhalt war im Schulträgerausschuss beraten worden. Die Vereinbarung wurde einstimmig dem VG-Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Zu der geplanten Richtlinie des Kreises gelangte der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Kostenbeteiligung der Eltern für die Ferienbetreuung mit 250 Euro pro Woche im Vergleich zur bisherigen Regelung in der VG Wallmerod (150 Euro für zwei Wochen) nach Auffassung der Wallmeroder zu hoch bemessen ist. Man hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, beim Kreis den Versuch zu unternehmen, eine für die Eltern günstigere Regelung zu erwirken. Dem schloss sich der Haupt- und Finanzausschuss an.

Nach Einschätzung der Schulentwicklungsgutachter kann der durch das Gafög ausgelöste Bedarf an Ganztagsangeboten in der VG Wallmerod dadurch erfüllt werden, indem an der Ganztagsschule Meudt das Raumangebot erweitert wird. Geplant sind zwei zusätzliche Klassenräume, die nach dem gleichen Muster wie bei der Erweiterung der Grundschule Weroth errichtet werden sollen.
Unter der Prämisse, dass der Elternanteil nicht höher als 150 Euro pro Woche ausfällt, stimmte der VG-Rat den Vereinbarungen mit dem Kreis zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Allein die Baukosten werden rund 640.000 Euro betragen, stellte Thomas Wolf fest. 70 Prozent davon trägt das Land, 10 Prozent der Kreis, sodass die VG Wallmerod eine Eigenleistung von rund 130.000 Euro erbringen muss.