VG-Rat Bad Marienberg hebt rechtswidrigen Zustand auf - Alte Kriterien waren nicht mehr gültig: VG-Rat beschließt: Mehr Sicherheit für den Windkraft-Plan
VG-Rat Bad Marienberg hebt rechtswidrigen Zustand auf - Alte Kriterien waren nicht mehr gültig
VG-Rat beschließt: Mehr Sicherheit für den Windkraft-Plan
Nachdem der VG-Rat in Bad Marienberg die begonnene Teilfortschreibung zur Windenergienutzung 2014 eingestellt hatte, war es lange Zeit ruhig um das Thema geworden. Jetzt stand es wieder auf der Tagesordnung.
Bad Marienberg. Nachdem der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg die im Zuge der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) begonnene Teilfortschreibung zur Windenergienutzung mit Beschluss vom 16. April 2014 eingestellt hatte, war es lange Zeit ruhig um das Thema geworden. Jetzt stand es wieder auf der Tagesordnung.
Zunächst galten bis jetzt die Festlegungen aus der dritte Fortschreibung des FNP. Demnach waren in Hof, Langenbach b. K., Neunkhausen und Nisterau Sondergebiete für die Windenergienutzung festgesetzt. Die zulässige Gesamthöhe der Anlagen in diesen Gebieten durfte höchstens 99 Meter betragen.