Bildungsministerium und Aufsichtsbehörde widersprechen sich bei Vorgaben gegenseitig: Verwirrung um Corona-Testpflicht an Schulen: Ministerium und Aufsichtsbehörde widersprechen sich bei Vorgaben gegenseitig
Bildungsministerium und Aufsichtsbehörde widersprechen sich bei Vorgaben gegenseitig
Verwirrung um Corona-Testpflicht an Schulen: Ministerium und Aufsichtsbehörde widersprechen sich bei Vorgaben gegenseitig
Auch an der Kastanienschule in Welschneudorf beginnt in der kommenden Woche wieder der Präsenzunterricht in voller Klassenstärke. Wie die Corona-Tests unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden sollen, ist aufgrund widersprüchlicher Vorgaben jedoch noch unklar. Thorsten Ferdinand
Nach Monaten im Fern- und Wechselunterricht sollen die Schüler in Rheinland-Pfalz ab Mitte Juni in den regulären Präsenzunterricht zurückkehren. Wie genau unter diesen Voraussetzungen die Corona-Testpflicht in den Bildungseinrichtungen organisiert werden soll, ist hingegen noch unklar. Die Schulgemeinschaft an der Kastanienschule in Welschneudorf hatte sich deshalb bereits vor den Pfingstferien auf entsprechende Regeln verständigt und diese per Elternbrief auch kommuniziert. In den Ferien wurden sie dann auf Anweisung der Schulaufsichtsbehörde ADD wieder zurückgenommen, obwohl sie den Vorgaben des Bildungsministeriums entsprachen. Nun ist die Verwirrung komplett.
Aktualisiert am 04. Juni 2021 17:25 Uhr
Im Kern ging es dabei um die Frage, ob die regelmäßigen Corona-Tests der rund 90 Grundschüler in der Schule oder zu Hause durchgeführt werden. Für beide Varianten gibt es Pro- und Contra-Argumente: Beim Testen in der Schule kann sichergestellt werden, dass alle Kinder den Test auch ordnungsgemäß tatsächlich durchführen.